Hat auch ein Single Anspruch auf eine Haushaltshilfe?
Ein Freund lebt allein und musste jetzt an der rechten Hand operiert werden. Die Hand ist dick verbunden und geschient und auch in den nächsten Wochen nicht zu gebrauchen. Er ist weder in der Lage, mit nur einer Hand zu kochen, spülen, sich allein anzuziehen, zum Einkaufen mit dem Auto zu fahren usw. usw.. Hat er Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn er in der nächsten Woche aus dem Krankenhaus entlassen wird. Muss er sich selbst um eine Hilfe kümmern oder regelt das alles die Krankenversicherung?
3 Antworten
Aus meiner Sicht hat er den Anspruch. Er sollte das aber individuell mit seiner Krankenkasse besprechen. Ausserdem muss der Arzt ihm bescheinigen, dass er auf Hilfe angewiesen ist. Die Kasse hat manchmal Kräfte zur Vermittlung, die aushelfen, man kann aber auch einen eigenen Vorschlag machen. Es dürfen aber keine Verwandten als Haushaltshilfe fungieren. Die müssten das dann kostenlos machen.
Liebe(r) nordkap, nachdem Du nun zwei s..blöde Antworten bekommen hast, die sicher von der selben s..blöden Person stammen (manche Menschen sind nur hinter Pseudonymen stark, wenn man ihnen in der Realität begenet, verschwinden sie schnell im Ausguss) zu Deiner Frage: Ja, Dein Freund hat Anspruch auf Hilfe. Diese sollte er sobald als möglich bei der Krankenkasse beantragen.Immer das gleiche: Krankenkasse=Antrag, ärztliche Bescheinigung beifügen.
Für eine Haushaltshilfe müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, 1 Kind unter 14 Jahren. Bei einer alleinstehenden Person wird es schwierig. Ich habe einen Gips gehabt und bei mir hat die Krankenkasse trotz Bescheinigung des Arztes mit obrigem Komentar abgewunken. Nur wenn ein Kind unter 14. J. im Haushalt lebt, bekommt man eine Haushaltshilfe bewilligt von der Krankenkasse. Ansonsten muss man selbst zahlen. Leider, so ärgerlich dies auch klingen mag.