Beratungshilfe für Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen Verkehrsordnungswidrigkeit?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

In Straf- und Bußgeldsachen wird meines Wissens nach nur Beratungshilfe für die Beratung gewährt, aber nicht für die außergerichtliche Tätigkeit. Es gibt also keine Beratungshilfe für die Vertretung im Einspruchsverfahren.

Er kann erstmal zur Rechtsauskunft beim Amtsgericht gehen.

Dort wird man ihm erstmal sagen können, ob der Widerspruch überhaupt aussicht auf Erfolg hat.