Beratungshilfe für Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen Verkehrsordnungswidrigkeit?
Ein Bekannter von mir hat einen Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit erhalten. Er hält diesen Bescheid für rechtswidrig und möchte dagegen Einspruch einlegen. Allerdings hat er keine Rechtsschutzversicherung. Er lebt von Hartz 4. Kann ihm für die außergerichtliche Vertretung in dem Einspruchsverfahren Beratungshilfe gewährt werden?
2 Antworten
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In Straf- und Bußgeldsachen wird meines Wissens nach nur Beratungshilfe für die Beratung gewährt, aber nicht für die außergerichtliche Tätigkeit. Es gibt also keine Beratungshilfe für die Vertretung im Einspruchsverfahren.
Er kann erstmal zur Rechtsauskunft beim Amtsgericht gehen.
Dort wird man ihm erstmal sagen können, ob der Widerspruch überhaupt aussicht auf Erfolg hat.