Haftet 9-jähriger Junge auf Schadensersatz, wenn Rad in parkendes Auto knallt?
Der 9-jährige Sohn meiner Nichte fuhr heute mit seinem Rad bestimm viel zu schnell nach Hause. Denn in einer Rechtskurve rutschte er weg und stürzte. Er blieb und unverletzt. Aber sein Rad flog in einen parkende Pkw und verursachte einen Lackschaden. Für den Jungen besteht eine Haftpflichtversicherung. Aber haftet er überhaupt?
3 Antworten
Ja, er haftet. Die Haftungsbeschränkung von unter 10 Jahren gilt hier nicht, weil der Unfall im sogenannten stehenden Verkehr zustande kam und der Junge nicht überfordert war.
Ja, der Junge haftet.
Er weiss, dass er ordentlich fahren soll (haben ihm die Eltern gesagt), er kann es auch unterscheiden udn hat sich verhalten wie (fast) alle Jungens in dem Alter und trotzdem versucht schneller zu sein.
Er haftet udn sollte froh sein, dass seine eltern die Versicherung für ihn abgeschlossen ahben.
Weil Kinder erfahrungsgemäß frühestens erst ab dem 10. Lebensjahr in der Lage sind, die besonderen Gefahren des Straßenverkehrs zu erkennen und sich entsprechend zu verhalten, hat der Gesetzgeber durch das "Zweite Schadensrechtsänderungsgesetz" mit Wirkung ab 01.08.2002 die Verantwortlichkeit von Kindern im motorisierten Straßenverkehr neu geregelt:
Danach ist ein Minderjähriger, der das siebte, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, für einen Schaden, den er einem anderen bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug fahrlässig zufügt, nicht verantwortlich.
Da Mitverschulden Deliktsfähigkeit voraussetzt, bleibt dem Autofahrer der Einwand verwehrt, dass das Kind ein Mitverschulden trifft. Das deliktsunfähige Kind kann demnach seinen Schaden in voller Höhe ersetzt verlangen, ohne Rücksicht darauf, ob und inwieweit der Unfall von ihm selbst mitverursacht wurde.