Zahlt meine Haftpflichtversicherung wenn ich die vorhandene Küche meiner Mietwohnung beschädige?
Mein Sohn hat die Arbeitsplatte unserer Küche beschädigt, diese ist Bestandteil des Mietvertrages, somit ja irgendwie "geliehen". Macht es Sinn, die Haftpflicht anzurufen, geliehene Sachen sind doch nicht mitversichert, oder?
2 Antworten
Der Gedanke mit den geliehenen Dingen ist im Prinzip nicht schlecht :-)
Allerdings sind in der Privathaftpflicht in der Regel Mietsachschäden versichert. Grundsätzlich würde da die Arbeitsplatte drunter fallen.
Keinen Versicherungsschutz hast du für Schäden durch Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung und für Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasseraufbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten. Auch Glasscheiben einschliesslich Ceranfeld müssen extra versichert werden.
JA - ich habe in einer Mietwohnung mal das Waschbecken im Bad beschädigt, weil mir ein Flakon zerbrochen ist. Die Haftpflichtversicherung kam für den Schaden auf.