Darf OEG auf ALG II angerechnet werden?
Ich erhalte demnächst eine einmalzahlung vom OEG und dann eine entschädigungsrente monatlich von 168,-€. Nun meine Frage. Da ich ALG 2 beziehe, bzw bald Sozialhilfe. Darf mir das amt diese Entschädigungsrente anrechnen?
3 Antworten
hallo ich habe vor 2 jahren oeg beanttragt und jetzt die nachzahlung erhalten und bekomme nun monatlich 496 euro und meine sozialhilfe dazu das sind nochmal 735euro .die oeg zahlungen,egal wie hoch die nachzahlung ist und die weiteren monatlichen beträge dürfen nicht vom sozialamt angerechnet werden .diese zahlungen vom oeg dienen dazu das man das was man in denn ganzen jahren durch nicht arbeiten zu können wieder ein stück gut machen kann indem man sich was schönes gönnt und es dient auch dazu so wie schmerzensgeld .es ist absolut nicht richtig wenn jemand sagt es würde angerechnet werden können.lg
Sollte es sich bei der OEG-Zahlung um die sogenannte Grundrente nach § 31 BVG handeln, so ist diese k e i n Einkommen und ist gemäß Leitsatz des Urteils des BVerfG (Bundesverfassungsgericht)vom 14.03.2000 unabhängig von Einkommen und Vermögen an das Opfer zu zahlen. Die Grundrente hat gemäß § 31 BVG (Bundesversorgungsgesetz) keine Unterhaltsfunktion und dient nicht der Bestreitung des Lebensunterhalts. Sie ist nicht pfändbar und ist bei anderen Sozialleistungen unberücksichtigt zu lassen.
Sie brauchen die Grundrente eigentlich nie anzugeben. Im Zweifelsfall sollten Sie den Bescheid vorlegen. Bitte beachten: solche Bescheide niemals im Original bei der Behörde lassen, immer nur Kopien! Es ist zudem sehr sinnvoll beim zuständigen Versorgungsamt mit einer Begleitperson (Zeuge) - oder Rechtsbeistand - beraten zu lassen und vor allem Einsicht in die vorhandenen Akten zu nehmen. Wenn möglich (über einen Anwalt) die Akten komplett kopieren!
Die OEG Rente darf nicht auf ALG 2 oder Sozialhilfe angerechnet werden. Auch darf die OEG Rente nicht gepfändet werden.