Übernahmeverpflichtung der Hofübernehmerin für Beerdigungskosten der Mutter?
Meine Freundin hat Beerdigungskosten von 6.000,00 Euro für ihre verstorbene Mutter gezahlt. Denn die andere Tochter, die die Landwirtschaft erhalten hat, hat in dem Übergabevertrag sich damals verpflichtet, die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung zu zahlen, hat aber bereits vor der Beerdigung klargestellt, dass sie die Kosten der Beerdigung nicht übernehmen wird. Kann die Freundin, die natürlich für die Beerdigung sorgte und das Beerdigungsinstitut beauftragte, die Kosten von 6.000,00 Euro von der Schwester und Hofübernehmerin verlangen?
1 Antwort
JA, wobei das gegenüber dem Beerdigungsunternehmer nicht wirkt, würde der also nciht bzahlt werden, wird er sich an die Auftraggeberin halten.
Diese kann dann wegen des Übergabevertrages gegen ihre Schwester klagen diese Kosten zu ersetzen.