Grundsicherung auch in Chile?
Bin 65 Jahre jung. Lebe seit 1982 in Chile. Habe stets als Freiberufler gearbeitet und leider nie soviel verdient, dass ich chilenische Rentenansprüche erworben habe. Jetzt werde ich ab Juni ca.200 Euro aus einer deutschen Rente bekommen, der Rest der mir blieb, nachdem ich mich mit meiner bis dahin Ehefrau, von der ich geschieden bin, vergleichen musste. Von den 200 Euro, kann ich in Chile nicht leben. Steht mir die sogenannte Grundsicherung auch in Chile zu? Hatte ausserdem vor zwei Jahren einen Herzinfarkt und muss teure Medikamente einnehmen. Wenn mir die Grundsicherung zusteht, wie und wo beantrage ich sie? Und wo steht, dass sie mir zusteht, denn hier wimmeln die deutschen Behörden nach Möglichkeit alle Ansprüche ab.
3 Antworten
Natürlich bekommst Du Grudnsicherung, unter der Voraussetzung, das Chile, das ja die letzten 28 Jahre Deine Steuern kassiert hat, dies vorsieht. Das gleiche glt für Deine Medikamente, die wird Deine chilenische Krakneversicherung bestimmt tragen, wenn das vorgesehen ist.
Die Transferleistungen aus dem deutschen Steuersystem sind für leute vorgesehen, die hier leben.
Sozialhilfe für Deutsche mit Wohnsitz in Chile
Sozialhilfe im Ausland kommt nur in besonderen Notfällen in Betracht und kann nur deutschen Staatsangehörigen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, gewährt werden.
Bei der Gewährung der Hilfe gilt das Nachrangprinzip.
Danach wird Sozialhilfe nicht gewährt, soweit sie von dem hierzu verpflichteten Aufenthaltsland (also chilenischem Staat oder sozialen Einrichtungen) oder von anderen, z.B. unterhaltspflichtigen Personen (Kinder, Eltern) gewährt wird oder erwartet werden kann. Außerdem ist selbstverständlich zuerst eigenes Vermögen einzusetzen.
Ein "besonderer Notfall" ist zum Beispiel gegeben, wenn für den Betroffenen derartig nachteilige Veränderungen eingetreten sind, daß sie dessen Existenz tief berühren, zum Beispiel schwere Krankheit oder Behinderung ohne Zuerwerbsmöglichkeit. In der Regel kommen zeitlich begrenzte Hilfen in Betracht, bis der besondere Notfall überwunden ist.
Ich bin 1960 nach Lateinamerika ausgewandert. Ich habe 30 Jahre dort gelebt und in dieser Zeit keine Steuern oder Versicherungsbeiträge in Deutschland gezahlt. Nach 30 Jahren bin ich im Alter von 54 Jahren nach Deutschland zurückgekehrt und habe dort 6 Monate als Angestellter (versicherungspflichtig) gearbeitet. Dann wurde ich arbeitslos und habe Sozialhilfe bekommen bis die Grundsicherung eingeführt wurde. Ich bekomme eine kleine Rente ca. €70. Der Rentenanspruch ergibt sich aus meinen Arbeitszeiten und Studienzeit in Deutschland vor meiner Auswanderung und den sechs Monaten mach meiner Rückkehr. Die Grundsicherung beträgt ca. €650. Davon wird meine Miete (€250) und Nebenkosten (€110) bestritten. Der Rest dient dem Lebensunterhalt. Ich bin deutscher Staatsbürger, alleinstehend und heute über 70 Jahre alt.