Können Eltern die Studiengebühren der Kinder von der Steuer absetzen?
Wenn Eltern ihren Kinder das Studium finanzieren, können sie das von der Steuer absetzen? Studiengebühren, Miete, usw.? Da kommt immerhin einiges zusammen.
2 Antworten
Auch wenn heutzutage das Studium der Kinder sehr teuer kommen kann, so sind die Studiengebühren nicht als außergewöhnliche Belastungen von der Einkommensteuer der Eltern absetzbar. Dies entschied der Bundesfinanzhof letztes Jahr. Nur wenn ein über den üblichen Lebensunterhalt hinausgehender, also ein "besonderer und außergewöhnlicher" Bedarf bestünde, könnten die Eltern höhere Abzüge geltend machen. Als Beispiel nannte der BFH in der Urteilsbegründung krankheitsbedingten Ausbildungsmehrbedarf.
Nein, aber es kann bei den Kindern ggf. abgezogen werden. Eventuell als vorweggenommene Werbungskosten.
Also dort prüfen.