Muss ich einen Freistellungsauftrag bei Kontolöschung widerrufen?
Ich hatte bei einer Bank noch ein geringes Depot, das ich nun aufgelöst habe. Die Aktienwerte wurden übertragen. Muß ich den seinerheit erteilten Freistellungsauftrag widerrufen oder bleibt der bestehen, wenn ich nichts unternehme?
2 Antworten
die bank meldet die tatsächlich beanspruchten freibeträge.
bei einem nicht mehr existierenden konto fallen sicherlich keine kapitalerträge an. somit wird auch nichts mehr gemeldet, ausser du hast bei der bank noch andere konten. die erträge von diesen werden gemeldet, sofern keine steuern abgezogen.
generell kann es wohl sein, dass du zu viele freistellungsaufträge stellst, aber du solltest auf keinen fall in summe zu viele erträge erzielen, weil diese an die finanzämter gemeldet werden, die dann nachhaken.
http://www.sueddeutsche.de/finanzen/705/409479/text/
wenn du "sauber" agieren willst, widerrufe den auftrag.
Du kannst den erteilten Auftrag ("FSA") für 2010 nur auf den noch nicht ausgeschöpften Betrag reduzieren. Die bisherige Ertragsbesteuerung kannst Du weder widerrufen, löschen noch reduzieren. Ab 2011 gilt dann ein Null-FSA.