Unfall Metallzaun Schaden am Firmenwagen, Unfallflucht?

Hallo zusammen,

ich benötige mal euren Rat. Gestern ist ein Fahrer von Amazon (diese weiße Lieferwagen) beim Verlassen unseres Hofes mit seinem Fahrzeug am Metallzaun des Nachbarn „hängen geblieben“. Der Fahrer ist kurz stehen geblieben und hat das Auto dann mit einem Ruck vom Zaun befreit. Der Fahrer ist weder ausgestiegen, noch hat er sich irgendwo zwecks des Unfalls gemeldet.

Äußerlich war am Zaun nichts zu erkennen. Es handelt sich um einen solchen Metallzaun in Silber: https://www.zaunfuchs.de/doppelstabmatte-8-6-8-in-ral-7016.html?utm_source=Google&utm_medium=CPC&utm_content=ZFDSM1-RAL7016&utm_campaign=SEA-ShoppingAds&gclid=EAIaIQobChMIl_W-6q7T8QIVFp_VCh3dTQaxEAQYAyABEgIMCvD_BwE

Am Amazon Fahrzeug selbst entstand schon ein Schaden, die Zierlisten sind abgeflogen und noch diverse andere Plastikteile lagen auf der Hofzufahrt.

Da Amazon nicht in der Lage ist mir zu Helfen, bzw. sich darum zu kümmern, dass der Fahrer, dessen Kennzeichen ich notiert habe und Amazon mitteilen wollte, sich bei dem Besitzer meldet, überlege ich dieses bei der örtlichen Polizeistelle zur Anzeige zu bringen. Fotos von den abgeflogenen Zierleisten des Fahrzeuges wurden gemacht (so wie sie herumlagen) und die Zierleisten auch gesichert.

Handelt es sich hier um eine Unfallflucht, auch wenn "nur" das Fahrzeug von Amazon beschädigt wurde oder nicht?

Wer sich bei solchen Sachen nicht meldet, der meldet sich auch nicht, wenn er auf Parkplätzen etc. andere PKW streift und ich finde, so etwas gehört abgestraft.

Mit mir haben im Übrigen noch 2 Personen den Unfall beobachtet.

Danke für eure Hilfe.

Haftung, unfall, Schaden
Auto Vermietung Schaden (Starcar)?

Guten Tag, ich habe folgendes Anliegen:

Vor gut ein paar Wochen habe ich mir für eine Fahrt von A nach B ein Mietwagen von Starcar gemietet und leider ist während der Fahrt ein kleiner Schaden dazugekommen (sehe ich natürlich ein, ich war zwar an dem Schaden nur passiv schuld aber - Shit happen und Dummheit schütz vor Gericht nicht, leider habe ich keine Polizei hinzugezogen da ich zum Zeitpunkt um Mitternacht im tiefsten Wald stande ).

Jetzt aber zu meinem eigentlichen Problem; Im Anschluss wurde mir von der Autovermietung ein Schadensbericht zugeschickt (Die beschädigte Stelle wurde markiert von der Firma), ich sollte schildern und bestätigen was für ein/wie der Schaden zustande gekommen ist und den Bericht unterschrieben zurückschicken.

Nun habe ich die Rechnung für die Reparaturkosten bekommen, dort werden aber plötzlich Schäden aufgeführt, die im Schadensbericht eben nicht enthalten waren und für die ich natürlich jetzt auch aufkommen soll. Ich lasse die Schäden, welche am Unterboden erst im nachhinein durch die Werkstatt ersichtlich wurden, zwar gerade noch so durchgehen, aber wenn bspw. die Scheibe einen Schaden hat, der auch protokolliert wurde aber im nachhinein erst ersichtlich wird, dass der Spiegel auch zusätzlich einen starken Schaden besitzt, das aber eben nicht im Protokoll vermerkt wurde... da zahl ich doch dann nicht für? Ich muss doch davon ausgehen können, dass jenes Personal in der Lage ist einen stark offensichtlichen schaden auch protokolieren zu können (Schadensbericht), ich bin mir hier nämlich nicht sicher ob der Schaden auch tatsächlich von mir stammt! Vor allem nicht, wenn der Wagen auf einem Parkplatz und der Schlüssel in einen Nachtresor abgegeben wird.

Habe ich hier eine Chance? Immerhin handelt es sich um 1.970€ von den Vertraglich genannten 2.000 EUR Selbstbehalt.

Liebe Grüße

Auto, Autovermietung, Recht, Schaden
Ungesicherter Pavillon des Nachbarn fliegt bei Sturm gegen mein Auto?

Während eines nachweislichen Sturmes der Stärke 9 fliegt ein vor Tagen (für eine abendliche Party) aufgestellter, ungesicherter Pavillon meines Nachbarn gegen mein Auto und verursacht laut Kostenvoranschlag einen Schaden von 4000,-€.

Ein mir zugesandter Fragebogen zum Schadenhergang wurde naiverweise nach Rücksprache mit meinem Nachbarn von dessen örtlichen Versicherungsbearbeiterin ausgefüllt und zur Schadenabteilung weitergeleitet. In der Schadenhergangsbeschreibung hieß es dann, Wind bläst Dachziegel vom Dach und fiel auf mein Auto.

Nachdem ich davon erfuhr, bestand ich auf Korrektur der Hergangsbeschreibung. Diese beinhaltete, dass auch ein Gestänge eines Pavillons auf mein Auto schlug.

Fakt ist, nicht auch, sondern nur das Gestänge beschädigte mein Auto. Dies ist unmissverständlich auf den von mir eingeschickten Schadensbildern zu erkennen.

Meine Vermutung ist, man möchte dadurch meine Schadensansprüche wegen höherer Gewalt auf meine Kasko abwälzen.

Mir ist bewusst, dass ich keine Höherstufung meiner Kasko zu erwarten habe, aber Kosten in Höhe der Selbstbeteiligung bleiben an mir hängen. Zusätzlich würden mir noch Kosten eines Leihwagens (Reparatur würde nämlich 2-3 Tage dauern) entstehen?

Meine Frage:

Gibt es einen Unterschied in der Haftungsfrage, wenn

a) nur eine Dachziegel

b) nur das Gestänge des ungesicherten Pavillons

c) die Dachziegel und das Gestänge

mein Fahrzeug beschädigt hat?

Und kann meine Kasko die Übernahme ablehnen, weil sie erst zweieinhalb Wochen nach Schadenereignis (so lange zieht sich das mit der Haftpflicht des Schädigers schon hin) in Kenntnis gesetzt wurde?

Oder könnte die Haftpflicht des Nachbarn und meine Kasko sich sogar die Kostenübernahme teilen?

Kann ich im schlimmsten Fall sogar selbst auf den ganzen Kosten sitzen bleiben?

Für Antworten besten Dank im voraus

Versicherung, Nachbarn, Schaden
Waschmaschine in der Wg geht kaputt, wer ist im Recht?

Hallo ich brauche dringend Hilfe!

Ich lebe seit einem Jahr in einer zweier Wg. Wichtige Info vorab die Wg besitzt eine Waschmaschine die weder der Vermieterin noch einem von uns Mietern gehört, sie war wohl schon länger da. Jetzt kam es zu dem Vorfall, dass ich ganz normal meine Wäsche gemacht habe wie immer und dann zur Schule gegangen bin.

Irgendwann später schreibt mir meine Mitbewohnerin, dass die Maschine total laut war und sich wohl komisch angehört hat und sie hat sie ausgemacht und mir ein Foto davon geschickt wie der Bügel meines BHs rausgestochen ist und das Gummi von der Waschmaschine aufgerissen hat. Jetzt will meine Mitbewohnerin natürlich eine neue Maschine kaufen.

Das ist jedoch zu einem unglaublich blöden Zeitpunkt passiert, da ich demnächst mit meinen Freund zusammenziehen wollte und eben ausziehe, ich hab meiner Mitbewohnerin nichts davon erzählt gehabt, da wir nicht so ein gutes Verhältnis haben.

Jetzt ist die Sache halt die, dass ich nichts dafür kann, dass die Maschine kaputt gegangen ist, wer weiß wie alt sie ist und die Machschine hat blöderweise meinen BH kaputt gemacht.

Ich möchte nur nicht für eine neue Maschine zahlen, die ich dann nie benutzen werde.

Meine Mitbewohnerin jedoch sieht das anderst und möchte der Vermieterin erzählen, dass ich einen kaputten BH in die Waschmaschine gelegt hätte und die Maschine kaputt gemacht habe.

Was kann ich in der Situation machen? Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

Mietrecht, vermieter, Schaden, Waschmaschine, Mieterrecht
Übernimmt meine Vollkasko-Versicherung den Schaden an der Achse meines Wohnwagens wegen des Überfahren des Wohnwagens über eine Bordsteinkante?

Ich bin im Urlaub in Frankreich auf der Fahrt mit meinem Wohnwagen im Schlepp meines Zugfahrzeugs mit einem hinteren Rad des Wohnwagens über ein hohe Bordsteinkante gefahren. Ich hatte mich verfahren und musste deshalb in einem geschlossenen Ort einen Umweg durch eine engere Straße fahren. Ich konnte bei einem Abbiegevorgang nicht so weit mit dem Zugfahrzeug ausholen, da zu wenig Platz dafür war und schepperte deshalb beim Abbiegevorgang mit einem Rad des Wohnwagens über diese Bordsteinkante . Bei der unmittelbaren Nachschau konnte ich keinen Schaden am Rad, (Felge oder Reifen ) feststellen und bin danach weiter gefahren.

Jetzt nach dem Urlaub habe ich den Caravan zu meinem Caravanhändler gebracht um TÜV erledigen zu lassen. Einen Tag später wurde ich vom Werkstattmeister informiert, dass die Achse des Wohnwagens (Einachser) stark beschädigt sei und außerdem beide Reifen am Caravan, die erst ca. 8000 km gefahren worden sind, erneuert werden müssen! Schadenhöhe wahrscheinlich 3500,-€ bis 4500,- € Da ich bei meinen Urlaubsreisen mit dem Wohnwagen immer eine Kurzpolice für Vollkaso für meinen Wohnwagen (4 Wochen) abschließe, habe ich den Schaden an meine Wohnwagenversicherung weiter geleitet. Mein Versicherungsvertreter bezweifelt aber, dass die Versicherung diesen Schaden übernimmt! Selbstbeteiligung 500,-€!

Kann ich auf die Schadensregulierung durch die Vollkaskoversicherung für meinen Wohnwagen hoffen?

Versicherung, Schaden
Haftpflichtversicherung - Nachbarsjunge hat unsere Aussenfassade mit roter Farbe angesprüht

Hallo,

gestern Nachmittag hat der 6jährige Nachbarsjunge unsere gelbe Hauswand mit roter Lackfarbe angesprüht. Der Junge spielt häufig mit meinem 3jährigen Sohn.

Ich selbst befand mich im Büro als der Nachbarsjunge zu mir kam und mich fragt ob er den Trampeltrecker aus der Waschküche holen dürfe. Dies habe ich erlaubt. Kurze Zeit später finde ich die Kinder im Garten wieder - total rot angesprüht und ein ca 30 cm langer Streifen an unserer gelben Hauswand. Der Nachbarsjunge gab sofort zu diesen Streifen gesprüht zu haben. Die Kinder haben sich aus einem Schrenk in der der Waschküche eine alte Dose roten Hochglanzlack geklaut und damit herumgesprüht.

Das Problem wird sein, daß es nicht ausreichen wird den Streifen überzustreichen. Wir selbst haben vor 2 Jahren eine Garage an unseren Neubau (4Jahre) angebaut und es nicht geschafft mit dem gleichen Putz das zu 100% gleiche Gelb hinzubekommen. Wahrscheinlich wird es hierdurch nötig zu sein die ganze Hauswand zu streichen, wenn man nichts mehr von dem Vorfall sehen will.

Wie gehe ich jetzt hier am Besten mit der Haftpflichtversicherung des Nachbarjungen vor. Ich habe Angst, daß mir hier Mitschuld vorgeworfen wird und möchte dies vermeiden. Würde die Versicherung wohl überhaupt das Streichen der ganzen Wand übernehmen (hier wird auch ein Einrüsten der Wand nötig sein). Wer kann mir hier Tips geben ? Gruß Bongtown

Familie, Haftpflicht, Haftpflichtversicherung, kinder, Versicherung, Schaden
Fensterrahmen (alt) durch Windstoß gebrochen, wer zahlt?

Hallo, durch einen kräftigen Windstoß ist unsere Badezimmerfenster am Holzrahmen unten gerissen und wird nun endlich komplett ausgetauscht. Nun stellt sich die frage wer denn zahlen muss, die Vermietung hat natürlich direkt uns die kosten zugeschoben, davon will ich mich aber sehr gerne abwenden.

Zur Erläuterung: Es war ein Windstoß, etwas recht unvorhersehbares und somit doch eigentlich nicht unsere Schuld (oder?). Auch ist das Fenster von 1985!!! also 35 Jahre alt und noch obendrauf kommt das das Fenster direkt neben der Duschwanne OHNE Schutz vor direkter nässe ist (wir haben uns mit einem Duschvorhang natürlich beholfen, der aber kompliziertwerweise um die Ecke gehen muss wegen dem Fenster. Der innere Rahmen wurde schön mit weißer Farbe "sarniert", Vorschäden konnten wir also dadurch gar nicht sehen. Aber mal im ernst, ein intakter Holzrahmen bricht nicht so einfach wegen einem etwas festeren Windstoßes! Wurde mir von einigen auch so gesagt.

Ich suche noch die passende Argumentation diese Kosten (1200 Eure, auch wegen Notdienst der uns das Fenster wieder eingerenkt hat für den Moment) auf den Vermieter zu welzen, da ich es nicht einsehe die eigentlich vom Vermieter zu erwartenden Renovierung jetzt auf uns Mieter zu schieben, nur weil wir in dem Moment wo es endlich mal kaputt gegangen ist die Mieter sind. So lassen sich die Renovierungskosten auch senken, denkt sich die Vermietung...

Danke für eure Antworten

Mietrecht, Schaden
Winterdienst beschädigt Auto, meldet es aber nicht?

Mein Auto wurde unter starkem Verdacht durch den Winterdienst, mit der Schaufel an der Beifahrer-Tür stark beschädigt. Dieser hat allerdings nicht den Schaden gemeldet. Da mein Auto am Straßenrand stand und die Beifahrertüre an der Gehweg-Seite stand, konnte es kein anderes Auto gewesen sein, noch ein Fahrrad oder Sonstiges. Die Beschädigung ist sehr tief und auch eher im „tieferen Bereich“ inklusive Einbeulung. Ich selbst war zu dieser Zeit nicht im Auto. Mein Partner hatte an dem Tag Frühschicht und ging ca. 04:10 außer Haus. Da meinte er allerdings, dass noch keine Schäden gewesen wären. (Wenn man aus der Haupttüre geht, steht mein Auto direkt gegenüber, also absolut nicht zu übersehen) Mein Wecker klingelte gegen 04:45 Uhr und ca. 04:50 Uhr machte ich die Fenster auf und bemerkte das ein kleiner Winterdienst-Traktor bei uns im Innenhof unterwegs war. (So ziemlich immer um die gleiche Zeit) Um ca. 05:30 Uhr machte ich mich los zur Arbeit und bemerkte den Schaden und meldete dies‘ umgehend der Polizei vor Ort. Der Winterdienst war nicht mehr zu sehen. Es stellte sich heraus, dass dieser Winterdienst nicht über die Gemeinde tätig war, sondern über ein Subunternehmen, durch den Hausmeister. Dieser wurde über den Vorfall durch UNS selbstständig, durch den Hausmeister informiert (laut Datenschutz durfte der Hausmeister natürlich keine Daten weitergeben) die Aussage des Verursachers laut dem Hausmeister war „Es könnte sein - aber er wüsste nichts davon.“ Meiner Meinung nach ist bei so einem Schaden das unmöglich, es nicht gemerkt zu haben. Insbesondere ist klar zu erkennen, dass er beim Erfassen des Autos wohl die Schaufel dann noch zurückgezogen hat, da der Schaden mittig verläuft und nicht über die komplette Beifahrerseite. An einer Kurve bin ich nicht gestanden. Nun ist meine Frage, hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie sieht es für mich rechtlich gesehen aus? Habe ich Chancen? Das die Polizei daran interessiert ist den Sachverhalt zu klären, kam mir eher nicht so vor. Man sagte mir, ich soll einen Gutachter über den Schaden informieren und eine Schadenssumme ermitteln lassen, was allerdings in meinen und in den Augen meines Partners noch überhaupt keinen Sinn macht, da der Verursacher wohl nicht bereit ist, den Schaden auf sich zu nehmen. So bleibe ich ggfs. auch noch auf diesen Kosten sitzen. Unabhängig davon, dass ja in der Regel die Versicherung greift. Umso wütender macht mich die ganze Situation! Was würdet Ihr mir empfehlen? Ich würde mich unheimlich sehr auf hilfreiche Antworten freuen, ich bin verzweifelt, das Auto ist noch relativ neu und wurde erst vor 1 Woche abbezahlt :-( Meine Rechtsschutzversicherung habe ich erst gekündigt (ja ich weiß, ziemlich blöd!)

Auto, Rechte, Schaden
Ceranfeld in Mietwohnung von Mieterin beschädigt, Austausch durch ein komplett neues Herdset mit mehr Funktionen, wer muss was zahlen?

Hallo zusammen,

ich habe als Mieterin in meiner Mietwohnung das Ceranfeld beschädigt.

Ich habe sofort meine Haftpflichtversicherung am Telefon über den Schaden informiert und habe daraufhin ein Formular ausgefüllt und zu der Versicherung geschickt und auch dem Vermieter Bescheid gegeben.

Wir sind davon ausgegangen, dass meine Versicherung den Schaden bezahlt.

Dann kam eine Antwort von der Versicherung, in der Stand, dass Elektrogeräte nicht mit abgedeckt sind und auch Glasschäden nur übernommen werden, wenn man sich nicht zusätzlich durch eine Hausratsversicherung versichern kann.

Dann habe ich versucht den Schaden bei meiner Hausratsversicherung zu melden, doch leider habe ich dort keine Glasversicherung inkludiert, sodass die Versicherung auch gesagt hat, dass der Schaden nicht übernommen wird.

Der Vermieter hat in all der Zeit schon ein Herdset bei einem Möbelmarkt bestellt, da ein einzelner Austausch von dem Ceranfeld wohl teurer oder nicht möglich sein soll und somit nur ein neues Herdset in Frage kommt.

Das Herdset an sich hat viel mehr Funktionen als mein altes Herdset. Beispielsweise zusätzlich Umluft usw. wohingegen mein altes Herdset nur Licht und Unter-/Oberhitze hat.

Der Vermieter hat gesagt, ich muss alles zahlen...also Preis des neuen Herdsets, Transport, Anschluss und Entsorgung des Altgeräts durch den Elektriker.

Was ist denn jetzt richtig? Was muss ich wirklich zahlen?

Ich habe nur gelesen, dass man nur den Zeitwert des Ceranfeldes bezahlen muss.

Stimmt das?

Für Donnerstag ist erstmal der Transport angedacht, wobei der Vermieter sich beteiligt mit seinem Kombi. Und das Hochtragen durch das Treppenhaus in den zweiten Stock übernehmen zwei Helfer, die ich mir besorgt habe.

Der Vermieter meinte auch, dass ich das ersetzen muss und dass das Herdset mir dann auch nach Auszug nicht gehört. Was stimmt denn dahingehend?

Danke für eure Hilfe und das Durchlesen dieses Beitrags.

Lieben Gruß

Mietrecht, Recht, Versicherung, Schaden