Rohr angebohrt. Wer zahlt?
Hallo,
Wir haben vor einem halben Jahr eine Wohnung gekauft und wohnen nun seit Oktober 2017 darin. Wir sollten nächste Woche endlich unsere neue Küche bekommen.
Beim renovieren des Raumes haben wir entdeckt das die Vorbesitzerin beim Aufhängen der Hängeschränke das Abwasserrohr durchbohrt hat.
Jetzt ist natürlich 4 Jahre lange da Wasser runter gelaufen. Gott sei dank nicht viel weil es gerade runter läuft.
Sie selbst sieht keine Schuld und will das nicht ihrer Versicherung melden, da sie nicht glaubt das sie es übernimmt, weil sie seit 6 Monaten da nicht mehr wohnt.
Wer zahlt das Jetzt??? :-(
4 Antworten
Es handelt sich um einen Gebäudeschaden. Somit der Gebäudeversicherung (über die Hausverwaltung) melden. Die kümmert sich um den Rest.
Super danke. Dann kontaktieren wir mal die Hausverwaltung.
Wenn die Wohnung bereits in euer Eigentum übergegangen ist, hat die Vorbesitzerin mit dem Schaden auch nichts mehr zu tun.
Beim renovieren des Raumes haben wir entdeckt das die Vorbesitzerin beim Aufhängen der Hängeschränke das Abwasserrohr durchbohrt hat.
Und woher wisst ihr, dass es die Vorbesitzerin war, hat sie ein Schuldeingeständnis unterschrieben?
Außerdem sind für Leitungswasserschäden am Gebäude die sicherlich bestehende Wohngebäudeversicherung zuständig.
Und ein Wohnungseigentümer sollte normalerweise auch Unterlagen haben um zu erkennen, welche Versicherungen für das Gebäude bestehen.
In einem Kaufvertrag werden normalerweise die Haftung für versteckte Mängel von denen der Vorbesitzer nichts weiß ausgeschlossen.
Und wenn sie keine Kenntnis von dem Loch hatte dann ist es zwar ein versteckter Mangel aber sie hat keine Verantwortung mehr dafür.
ich würde mich mit dem Notar der den Kaufvertrag aufgesetzt hat in Verbindung setzen und klären ob eine Haftung seitens der Vorbesitzerin in Frage kommt.
Bei der Hausverwaltung kann man es auch versuchen allerdings dürfte die Versicherung nicht für Schäden eintreten die durch unsachgemäße Reparaturen entstanden ist. Und so würde die Versicherung entweder nicht leisten oder versuchen den Schaden wieder zurück zu erhalten. Und wenn der Vorbesitzer nicht haftet dann haftet halt der aktuelle Eigentümer.
Man kauft halt Immobilien im allgemeinen ohne Gewährleistung.
Wobei man um genau zu sein zwischen zwei Schäden unterscheiden muss.
Den Schaden durch das ausgelaufene Wasser dürfte die Gebäudeversicherung übernehmen. Den Schaden der angebohrten Leitung, also die Reparatur der Leitung, sehe ich beim Verursacher bzw. bei keiner Haftung bei euch.
Die Vorbesitzerin - ob die was von der Versicherung bekommt, kann Euch egal sein.
Aber Sie hat ja das Loch da rein gebohrt, also müsste sie doch dafür aufkommen oder?