Garagendecke eingestürzt - Auto beschädigt, wer oder was zahlt?
Hallo,
die Decke meiner Einzelgarage (gehört zur Mietwohnung dazu) ist eingestürzt und auf mein Auto gefallen, dadurch habe ich einen erheblichen Schaden am Auto. Jetzt stellt sich für mich die Frage, wer für den Schaden am Auto aufkommen muss? Geht das auf meine KFZ-Versicherung oder die Gebäudeversicherung vom Vermiete oder ganz anders? Warum die Decke runtergekommen ist, ist bisher noch nicht bekannt.
2 Antworten
Dafür muss der Vermieter bzw. dessen Gebäudeversicherer einstehen, soweit ein solches Schadenrisiko mit abgedeckt ist.
Das an Dich vermietete Gebäude gehört Deinem Vermieter ..... und dafür sollte ebenso wie für das "Hauptgebäude" eine Gebäudeversicherung bestehen. Hat der Vermieter keine solche abgeschlossen ... meiner Auffassung nach... sein Problem.
Aber es steht Dir frei Deine Teilkaskoversicherung anzusprechen.
Nur zum Hausrat dürfte Dein Auto ja ganz sicherlich nicht gehören.
Easy:
Auto wäre Kasko, allerdings würde ich mir das gut überlegen es hierüber zu machen aufgrund der Rückstufung in der VK und den Selbstbeteiligung.
Gebäudeversicherung zahlt den Schaden am Gebäude zum gleitenden Neuwert, wenn es ein versichertes Schadenereignis ist (Feuer, Sturm / Hagel, Leitungswasser, ggf. Elementar).
Da das Gebäude jedoch fremdes Eigentum beschädigt hat, besteht Anspruch gegen die Gebäudehaftpflicht des Eigentümers zur Regulierung nach Zeitwert.
Hallo, danke für die Antwort. Könnten sie evtl noch die Grundlage Ihrer Aussage erläutern? Kann es nicht auch sein, dass hier nur meine Kasko-Versicherung oder Hausrat in Frage kommen könnte?