Hallo,

Das Trampolin vom Nachbarn hat durch eine Windböhe unseren Zaun beschädigt. Er hat es lediglich mit ein paar kleinen Zelt Heringen "gesichert" - meiner Meinung nach nicht ausreichend. Seine Versicherung übernimmt den Schaden nun nicht, da er ihr scheinbar mitgeteilt hat, er habe es durch Bodenhaken gesichert. Zusätzlich befand er sich 3 Wochen im Urlaub in dieser Zeit und das Trampolin stand mitten auf einer freien Fläche im Garten. Wer ist in diesem Fall haftbar?