Wagen wird vom Gabelstapler beschädigt
Ich bin als Kunde zu einer Firma gefahren und habe mein Auto auf dem Kundenparkplatz der Fabrik abgestellt. Als ich wieder fahren wollte musste ich leider feststellen, dass der Gabelstapler mein Auto gestreift hat und die eine Seite jetzt zerkratzt ist. Der Gabelstaplerfahrer hat es auch zugegeben. Gegen wen habe ich jetzt einen Anspruch auf Reparatur? Gegen die Firma weil der Wagen auf deren Firmengelände und von einem ihrer Arbeiter beschädigt wurde? Oder gegen den Fahrer als Privatperson weil er den Wagen beschädigt hat?
5 Antworten
Ein Gabelstabler unterliegt im Normalfall keiner Versicherungspflicht, sofern eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschritten werden kann.
Im Regelfall sind Schäden über die Betriebshaftpflicht-, in Ausnahmefällen über die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert.
Der Fahrer hat hiermit nichts zu tun.
Ich denke, dass der Schaden von der Firma aufgenommen wurde. Die müssen Dir doch irgendetwas gesagt haben? Wir melden uns, oder die Versicherung meldet sich?
Sehr ärgerlich. Aber gut, dass der Fahrer es auch zugibt und es zumindest in der Hinsicht keinen Stress gibt. Der Mitarbeiter wird wohl über die Betriebshaftpflicht versichert sein und nicht privat haften. Beim nächsten mal sollte das Betriebsgelände besser mit einem Streugutwagen abgefahren werden. http://www.firmenbedarf-discount.at/streuwagen/ So können Glatteis-Unfälle einfach und effektiv vermieden werden. Und auch die Mitarbeiter und Besucher leben gesünder. ;)
Die Firma selber ist Dein Ansprechpartner.
Und von wem erfährt der Fragesteller beim wem die Versicherung besteht? Doch wohl nur von der Firma. Und im übrigen ist die Haftung des Unternehmens nicht abhängig vom Bestehen einer Versicherung.,
Ich gehe nun einmal davon aus, dass der Fragesteller das schon gefragt hat. Oder ist er einfach vom Hof gefahren und fragt nun hier im Forum, an wen er sich wenden soll. Das erscheint mir wenig wahrscheinlich.
Da wir weder wissen, ob der Staplerfahrer Angestellter der Firma war oder ein Lieferant, du aber den Namen des Unfallverursachers kennst, ist diese Frage mit einem kurzen Telefonat mit der Firmenleitung leicht zu klären, oder?
Grds. haftet nämlich dessen Arbeitgeber, ggf. unter Kostentragungspflicht des Arbeitnehmers bei mittlerer Fahrlässigkeit.
G imager761
Deine Ansprüche gehen auf jeden Fall auf das Unternehmen auf das der Gabelstapler vermutlich zugelassen sein wird.
Schreib mal lieber zu Deinen Themen. Wenn Du von Versicherungspflicht oder keiner keine Ahnung hast, würde ich von solchen Fragen die Finger lassen.
Die wenigsten Gabelstapler haben überhaupt eine Zulassung und wenn sie sie hätten, wäre außer dem Halter auch der Kfz-Versicherer der Ansprechpartner...
Das ist mir zu pauschal. Wenn die Gabelstabler KH-versichert sind, ist der Ansprechpartner die Versicherung. Das Verfahren wäre wie bei einem normalen Autounfall.