Wagen wird vom Gabelstapler beschädigt

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Ein Gabelstabler unterliegt im Normalfall keiner Versicherungspflicht, sofern eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschritten werden kann.

Im Regelfall sind Schäden über die Betriebshaftpflicht-, in Ausnahmefällen über die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert.

Der Fahrer hat hiermit nichts zu tun.

Ich denke, dass der Schaden von der Firma aufgenommen wurde. Die müssen Dir doch irgendetwas gesagt haben? Wir melden uns, oder die Versicherung meldet sich?

Sehr ärgerlich. Aber gut, dass der Fahrer es auch zugibt und es zumindest in der Hinsicht keinen Stress gibt. Der Mitarbeiter wird wohl über die Betriebshaftpflicht versichert sein und nicht privat haften. Beim nächsten mal sollte das Betriebsgelände besser mit einem Streugutwagen abgefahren werden. http://www.firmenbedarf-discount.at/streuwagen/ So können Glatteis-Unfälle einfach und effektiv vermieden werden. Und auch die Mitarbeiter und Besucher leben gesünder. ;)

Die Firma selber ist Dein Ansprechpartner.


gammoncrack  11.01.2013, 17:20

Das ist mir zu pauschal. Wenn die Gabelstabler KH-versichert sind, ist der Ansprechpartner die Versicherung. Das Verfahren wäre wie bei einem normalen Autounfall.

Privatier59  11.01.2013, 18:00
@gammoncrack

Und von wem erfährt der Fragesteller beim wem die Versicherung besteht? Doch wohl nur von der Firma. Und im übrigen ist die Haftung des Unternehmens nicht abhängig vom Bestehen einer Versicherung.,

gammoncrack  11.01.2013, 18:06
@Privatier59

Ich gehe nun einmal davon aus, dass der Fragesteller das schon gefragt hat. Oder ist er einfach vom Hof gefahren und fragt nun hier im Forum, an wen er sich wenden soll. Das erscheint mir wenig wahrscheinlich.

Da wir weder wissen, ob der Staplerfahrer Angestellter der Firma war oder ein Lieferant, du aber den Namen des Unfallverursachers kennst, ist diese Frage mit einem kurzen Telefonat mit der Firmenleitung leicht zu klären, oder?

Grds. haftet nämlich dessen Arbeitgeber, ggf. unter Kostentragungspflicht des Arbeitnehmers bei mittlerer Fahrlässigkeit.

G imager761

Deine Ansprüche gehen auf jeden Fall auf das Unternehmen auf das der Gabelstapler vermutlich zugelassen sein wird.


gammoncrack  11.01.2013, 18:07

Schreib mal lieber zu Deinen Themen. Wenn Du von Versicherungspflicht oder keiner keine Ahnung hast, würde ich von solchen Fragen die Finger lassen.

mig112  11.01.2013, 21:04
@gammoncrack

Die wenigsten Gabelstapler haben überhaupt eine Zulassung und wenn sie sie hätten, wäre außer dem Halter auch der Kfz-Versicherer der Ansprechpartner...