Vorschäden nicht angegeben bei neuer Rechtschutzversicherung?
Eine Freundin hat bei Ihrer neuen Rechtsschutzversicherung wohl einen neuen Schadensfall angemeldet. Nun hat sie fataler Weise beim Abschluss dieser neuen Versicherung nicht angegeben, dass sie eine Vorversicherung (Rechtschutz) hatte mit 3 Schadensfällen. Die neue Versicherung könnte nun die Schadensübernahme ablehnen, oder? Oder müsste sie zahlen uns sie hinterher rauswerfen? Wer kennt sich hier aus?
2 Antworten
Die Versicherung kann die Zahlung verweigern, den Vertrag kündigen, ggf. eine Änderung des Vertrages vornehmen
Sagt Dir "HIS" etwas?
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Hinweis-_und_Informationssystem_der_Versicherungswirtschaft
Sollte man aber kennen um das Risiko abschätzen zu können mit Falschangaben aufzufliegen.
Die Folge ist dann in der Regel die Anfechtung des Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung. Danach bekommt man nie wieder eine solche Versicherung.
In der Tat wären die gezahlten Beiträge zu erstatten abzüglich der Aufwendungen. Eingepreist kann das ja nur sein wenn Beiträge wirklich geleistet wurden und bei dem Versicherer verbleiben, was ja dann nicht der Fall ist.
Und die Versicherung muss dann die gezahlten Beiträge erstatten? Eventuell kann sie Aufwendungen für ihre Mühe abziehen? Andererseits wird diese vergebliche Mühe auch schon eingepreist sein in den Beiträgen.