Haftpflichtversicherung - Nachbarsjunge hat unsere Aussenfassade mit roter Farbe angesprüht
Hallo,
gestern Nachmittag hat der 6jährige Nachbarsjunge unsere gelbe Hauswand mit roter Lackfarbe angesprüht. Der Junge spielt häufig mit meinem 3jährigen Sohn.
Ich selbst befand mich im Büro als der Nachbarsjunge zu mir kam und mich fragt ob er den Trampeltrecker aus der Waschküche holen dürfe. Dies habe ich erlaubt. Kurze Zeit später finde ich die Kinder im Garten wieder - total rot angesprüht und ein ca 30 cm langer Streifen an unserer gelben Hauswand. Der Nachbarsjunge gab sofort zu diesen Streifen gesprüht zu haben. Die Kinder haben sich aus einem Schrenk in der der Waschküche eine alte Dose roten Hochglanzlack geklaut und damit herumgesprüht.
Das Problem wird sein, daß es nicht ausreichen wird den Streifen überzustreichen. Wir selbst haben vor 2 Jahren eine Garage an unseren Neubau (4Jahre) angebaut und es nicht geschafft mit dem gleichen Putz das zu 100% gleiche Gelb hinzubekommen. Wahrscheinlich wird es hierdurch nötig zu sein die ganze Hauswand zu streichen, wenn man nichts mehr von dem Vorfall sehen will.
Wie gehe ich jetzt hier am Besten mit der Haftpflichtversicherung des Nachbarjungen vor. Ich habe Angst, daß mir hier Mitschuld vorgeworfen wird und möchte dies vermeiden. Würde die Versicherung wohl überhaupt das Streichen der ganzen Wand übernehmen (hier wird auch ein Einrüsten der Wand nötig sein). Wer kann mir hier Tips geben ? Gruß Bongtown
1 Antwort
Erstmal ist zu klären, ob überhaupt ein Anspruch besteht.
Kommt der Nachbars junge oft rüber? Gibt es sozusagen eine stillschweigende Vereinbarung mit den Nachbarn, das wenn er dort sagt, er geht zum Nachbarn um mit Eurem Sohn zu spielen, das dann die Eltern nicht mehr nach ihm sehen?
Das könnte dann die Übertragung der Aufsichtspflciht auf Euch sein.
Dann wäre zu klären, ob dem Jungen bewußt war, das man mit Sprühfarbe auch Schäden anrichten kann.
Ich will kein Spielverderber sein, aber die gegnerische Versicherung zahlt nur, wenn der Junge, oder aber die Eltern überhaupt Schadenersatzpflichtig sind.
In Anbetracht der hohen Kosten die zu erwarten sind, würde ich für das Ausfüllen der Schadensmeldung tatsächlich einen Rechtsanwalt herbeiziehen.