Müssen die Nachbarn meinen Zaun bezahlen wenn dieser von deren Seite aus beschädigt wurde?

3 Antworten

Das ist nun mal wieder eine klare Rechtsfrage. Um jemanden anderen für die Reparaturkosten haftbar zu machen mußt Du den Schädiger schon klar benennen und ihm auch noch nachweisen, dass er der Verursacher ist (z.B. Lackspuren) Vermutungen, so wie Du sie anstellst haben keinerlei Beweiskraft.

Ein Tipp für die Zukunft - verändere Deinen Zaun derart, dass auch sichtbare Schäden an den Fahrzeugen zurückbleiben, wenn sie den Zaun anfahren.

Zudem ist Aufzählung von möglichen Nutzern der Privatstrasse nicht vollständig - auch Post und Paketdienste sowie andere Servicedienste können dort gefahren sein.

Jeder den Du nachweislich bennen kannst, muss für die Kosten aufkommen, die an Deinem Zaun verursacht wurden.

Kannst Du das nicht, gehen die Kosten zu Deinen Lasten.


Wer trägt die Kosten für die Reparatur des Zauns?

Normalerweise der Schädiger, nicht der "mögliche Schädiger".

Wenn der Schädiger nicht gefunden wird, dann gilt das bundeslandindividuelle Nachbarschaftsrecht. Üblicherweise teilen sich dabei die beidseitigen Nachbarn die Errichtungs- und Instandhaltungskosten. In Deinem Falle sind alle ETW-Eigentümer mit dabei, nicht nur Du:-)

Suche bitte mal hier:

http://www.baumarkt.de/nxs/1180///baumarkt/alt/Das-Nachbarschaftsrecht-in-den-Bundeslaendern