Müssen die Nachbarn meinen Zaun bezahlen wenn dieser von deren Seite aus beschädigt wurde?
Hallo, ich habe eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Hinter unserem Haus sind zwei weitere Häuser mit je 8 Eigentumswohnungen. Eine kleine Privatstraße geht an unserem Haus vorbei zu den Parkplätzen der beiden Häuser. Wir haben einen Zaun um unser Grundstück rum. Nun wurde dieser von der Seite der Nachbarhäuser stark beschädigt. Wahrscheinlich von einem Auto angefahren. Und die Nachbarn sagen die waren es nicht und verweisen auf §823 BGB. Meine Frage ist: Wer trägt die Kosten für die Reparatur des Zauns? Es könnte ja sein, dass die Nachbarn es nicht zugeben wollen, dass jemand den Zaun angefahren hat oder es war einer ihrer Besucher. Schließlich führt die kleine Straße nur zu den Parkplätzen der beiden Nachbarhäuser, der Weg führt sonst nirgends hin. Aber sicher ist es möglich, dass jemand zum Wenden draufgefahren ist, auch wenn sehr unwahrscheinlich. Vielen Dank für konstruktive Antworten
3 Antworten
Das ist nun mal wieder eine klare Rechtsfrage. Um jemanden anderen für die Reparaturkosten haftbar zu machen mußt Du den Schädiger schon klar benennen und ihm auch noch nachweisen, dass er der Verursacher ist (z.B. Lackspuren) Vermutungen, so wie Du sie anstellst haben keinerlei Beweiskraft.
Ein Tipp für die Zukunft - verändere Deinen Zaun derart, dass auch sichtbare Schäden an den Fahrzeugen zurückbleiben, wenn sie den Zaun anfahren.
Zudem ist Aufzählung von möglichen Nutzern der Privatstrasse nicht vollständig - auch Post und Paketdienste sowie andere Servicedienste können dort gefahren sein.
Jeder den Du nachweislich bennen kannst, muss für die Kosten aufkommen, die an Deinem Zaun verursacht wurden.
Kannst Du das nicht, gehen die Kosten zu Deinen Lasten.
Wer trägt die Kosten für die Reparatur des Zauns?
Normalerweise der Schädiger, nicht der "mögliche Schädiger".
Wenn der Schädiger nicht gefunden wird, dann gilt das bundeslandindividuelle Nachbarschaftsrecht. Üblicherweise teilen sich dabei die beidseitigen Nachbarn die Errichtungs- und Instandhaltungskosten. In Deinem Falle sind alle ETW-Eigentümer mit dabei, nicht nur Du:-)
Suche bitte mal hier:
http://www.baumarkt.de/nxs/1180///baumarkt/alt/Das-Nachbarschaftsrecht-in-den-Bundeslaendern