Spülmaschine verstopft durch unsachgemäße Behandlung. Zahlt Haftpflicht?
Mein Mieter hat laut Mietvertrag die Wohnung incl Küche gemietet. Alle Elektrogeräte sind mit Zeitwert aufgeführt. Jetzt lief die Spülmaschine nicht mehr . Laut Fehlermeldung Pumpe kaputt. Ein Elektrofachmann hat kontrolliert und meinte, der Austausch mit Arbeitslohn würde ca 500 Euro kosten, also nicht lohnen.
Also Spülmaschine ausgebaut und auf den Hof des Elektrofachmannes transportiert Da die Maschine aber erst 5 1/2 Jahre alt war, habe ich vorsichtshalber nachsehen lassen. Pumpe steckte voller Hühnerknochen, alles war total verstopft, auch eine Scherbe war darin. Daraufhin habe ich den Mietern gesagt, sie sollen es Ihrer Haftpflicht melden, da es ja eindeutig kein normaler Verschleiß sondern unsachgemäße Behandlung gewesen ist. Die weigern sich, es Ihrer Versicherung zu melden, mit dem Hinweis: Der Austausch/Reparatur wäre Sache des Vermieters.
Zahlt so etwas die Haftpflicht ? Ich gehe ja davon aus, das der Mieter es nicht absichtlich gemacht hat.
Spülmaschine ist auch noch da und könnte von der Versicherung in Augenschein genommen werden.
Waren die Übeltäter vielleicht die Vormieter ???
Die jetzigen Mieter wohnen seit über 1 Jahr in der Wohnung. Laut Elektrofachmann dürften sie Verschmutzungen nicht so alt sein, da die Pumpe dann schon früher kaputt gegangen wäre.
3 Antworten
Das ist doch völlig egal, ob deren Haftpflichtversicherung zahlt oder nicht.
Schadenersatz, Forderung zwischen Vermieter und Mieter - VerschuldenAnsprüche auf Schadenersatz setzen ein Verschulden voraus. Das gilt für Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter, aber auch umgekehrt, wenn der Mieter Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter erheben will.
Das heißt, wer Schadenersatz leisten soll, muss nicht nur den Schaden verursacht haben.
Es muss der Vorwurf berechtigt sein, dass der Schaden deshalb eingetreten ist, weil der Verursacher nicht ausreichend sorgfältig war (oder sogar den Schaden absichtlich herbeigeführt hat), dass also Verschulden vorliegt, § 276 BGB.
Genau...ich hoffe Du hast eine Rechtschutzversicherung, für mich die wichtigste überhaupt...dann klagen, wie er es mit seiner Haftpflicht hält tangiert doch peripher...das ist sein Problem
Alleine der Umstand, dass üblicherweise ein Sieb grobe Verschmutzungen abhält, lässt mich hier zweifeln, wie solche Knochen in die Pumpe geraten können. Hatte der Mieter das Sieb entfernt? Bei meiner Spülmaschine ist sowas nämlich nicht möglich.
Das Sieb saß bombenfest drin (war wohl schon länger nicht gesäubert worden) Der Bügel zum Rausnehmen des Siebes war schon angerissen. Laut Monteur war wohl das Sieb (wahrscheinlich ) mal gesäubert worden, dann schief reingesetzt (deshalb saß es später so fest) und somit konnten die Knöchelchen (da spitz und lang) dran vorbeirutschen. Das Sieb war dann auch unten noch kaputt. Wahrscheinlich hatte die Pumpe immer weiter versucht zu pumpen, hat alle Reste mit angesaugt und ist schließlich heiß gelaufen und kaputt gegangen
Der Mieter ist dem Vermieter ob der Art der Schädigung der Spülmaschine zum Schadenersatz verpflichtet - ob dieser den Schaden mit seiner Privathaftpflichtversicherung abgewickelt werden kann, ist für den Vermieter irrelevant.
Wenn die Spülmaschine kaputt geht, weil sie nicht vertragsgemäß gebraucht wurde, so muss der Mieter die Kosten dafür übernehmen unter Berücksichtigung des Versicherungswertes. Der Mieter sollte den Schaden seiner privaten Haftpflichtversicherung melden, die diesen dann direkt mit dir abrechnet. Der Zeitwert wurde ja bei Übergabe der Mietsache protokolliert. Die Bestätigung des Fachbetriebs hinsichtlich der Hühnerknochen solltest du beifügen.
Wie sich jetzt herausstellt: keine Haftpflichtversicherung mehr vorhanden. 1 Monat nach Mietvertragsabschluss gekündigt vom Mieter (ich hatte auf Haftplichtversicherung bei Mietvertragsabschluss bestanden). Ich soll mich jetzt mit der Rechtsschutzversicherung auseinandersetzen, da ihnen als Mieter " ja Rechte zustünden" (Zitat). Sie wollen jetzt die Miete kürzen, da ja zur Zeit keine Spülmaschine da ist und die schließlich mitvermietet sei.
Danke für den Link
Wenn ich es richtig verstehe: Nicht sorgfältig genug = Verschulden.
Lange dünne spitze Geflügelknochen sind meiner Meinung nach "nicht sorgfältig"