Ungesicherter Pavillon des Nachbarn fliegt bei Sturm gegen mein Auto?
Während eines nachweislichen Sturmes der Stärke 9 fliegt ein vor Tagen (für eine abendliche Party) aufgestellter, ungesicherter Pavillon meines Nachbarn gegen mein Auto und verursacht laut Kostenvoranschlag einen Schaden von 4000,-€.
Ein mir zugesandter Fragebogen zum Schadenhergang wurde naiverweise nach Rücksprache mit meinem Nachbarn von dessen örtlichen Versicherungsbearbeiterin ausgefüllt und zur Schadenabteilung weitergeleitet. In der Schadenhergangsbeschreibung hieß es dann, Wind bläst Dachziegel vom Dach und fiel auf mein Auto.
Nachdem ich davon erfuhr, bestand ich auf Korrektur der Hergangsbeschreibung. Diese beinhaltete, dass auch ein Gestänge eines Pavillons auf mein Auto schlug.
Fakt ist, nicht auch, sondern nur das Gestänge beschädigte mein Auto. Dies ist unmissverständlich auf den von mir eingeschickten Schadensbildern zu erkennen.
Meine Vermutung ist, man möchte dadurch meine Schadensansprüche wegen höherer Gewalt auf meine Kasko abwälzen.
Mir ist bewusst, dass ich keine Höherstufung meiner Kasko zu erwarten habe, aber Kosten in Höhe der Selbstbeteiligung bleiben an mir hängen. Zusätzlich würden mir noch Kosten eines Leihwagens (Reparatur würde nämlich 2-3 Tage dauern) entstehen?
Meine Frage:
Gibt es einen Unterschied in der Haftungsfrage, wenn
a) nur eine Dachziegel
b) nur das Gestänge des ungesicherten Pavillons
c) die Dachziegel und das Gestänge
mein Fahrzeug beschädigt hat?
Und kann meine Kasko die Übernahme ablehnen, weil sie erst zweieinhalb Wochen nach Schadenereignis (so lange zieht sich das mit der Haftpflicht des Schädigers schon hin) in Kenntnis gesetzt wurde?
Oder könnte die Haftpflicht des Nachbarn und meine Kasko sich sogar die Kostenübernahme teilen?
Kann ich im schlimmsten Fall sogar selbst auf den ganzen Kosten sitzen bleiben?
Für Antworten besten Dank im voraus
Kosten für Leihwagen während einer 2-3tägigen Reparatur würde bei Abwicklung über meine Kasko auch nicht übernommen. Oder liege ich falsch?
2 Antworten
So wie sich das liest, kann es dir egal sein.
Dein Nachbar muss zahlen bzw. eine seiner Versicherungen.
Vermutlich hat er keine private Haftpflichtversicherung, aber eine Gebäudeversicherung.
Daher wird ein bisschen an der Ursache gedreht.....
Hallo, falls das mit deinem Nachbar nicht klappen sollte, müsste das sogar eigentlich in deiner KFZ Verwicherung unter dem Punkt "höhere Gewalt" versichert sein. So kannst du den Schaden dann auch so regulieren. LG
Wenn ein Dachziegel meines Hauses oder mein Pavillon mein Auto beschädigt, kann ich das ja verstehen und akzeptieren. Aber Nachbar's Pavillon beschädigt Eigentum von Dritten. Und dafür muss doch seine Haftpflicht einspringen. Die müsste dann auch die Kosten eines Leihwagens tragen, wenn mein Fahrzeug 2,3 Tage in der Werkstatt steht. Das macht meine Kasko nämlich nicht. Und die Selbstbeteiligung wird mir von meiner Kasko auch vom Schadensbetrag abgezogen.