Wasser im Keller durch Anbau von Nachbaurhaus - Drainage beschädigt oder nicht ordentlich verlegt?
Hallo zusammen,
Im Sommer 2013 habe ich ein Niedrigenergiehaus gebaut mit Betonkeller. Das Haus stand mit Drainage ganz rundherum bis Juni 2017 ohne Anbau trocken und ohne Risse.
Seit dem Massivhaus-Anbau des Nachbarn der von Juni 2017 bis Dezember 2018 dauerte habe ich Risse in Treppen und an den Wänden in den Holzplatten (es ist ein Streiff-Haus mit vorgefertigten Holzelementen) und jetzt kommt auch noch Wasser im Keller dazu das von unten durch die Betonbodenplatte drückt.
Nun frage ich mich was ich tun kann? Es wurde ein Gutachten erstellt vor Beginn der Arbeiten jedoch hat der Nachbar bis heute nicht reagiert und weist alle Schuld von sich.
Mein Rechtschutz ist jetzt so weit, dass die den Schaden für ca. 2000€ übernehmen wollen, da die Aussicht vor Gericht Recht zu bekommen nicht gut ist weil es schwer zu beweisen ist, von wo die Risse kommen bzw. durch welche Arbeiten genau die einzelnen Schäden aufgetreten sind.
Jetzt kommt aber zusätzlich Wasser in einem der vorderen Kellerräume dazu. Die Betonbodenplatte ist an einigen Stellen feucht und es riecht extrem nach Feuchtigkeit.
Was kann ich tun um selbst den Schaden im Raum einzugrenzen und welche Versicherung könnte helfen ggf. Drainagearbeiten zu bezahlen?
Danke für die Hilfe :)
2 Antworten
Wenn das Haus nicht richtig entwässert wird bilden sich meistens Risse. Das ist ein Folgeschaden bei mangelhafter Entwässerung. Der Untergrund wird verliert dann an Standfestigkeit und das Gebäude sinkt ein.
Es sieht ja so aus als ob die Entwässerung des Anbaus des Nachbarn nicht ordnungsgemäß erfolgt bzw. die Entwässerung beim Anbau unterbrochen wurde. Nicht das er sein Wasser in eure Drainage leitet und so Euren Keller bewässert. Sich also die Verlegung eines eigenen Anschlusses gespart hat.
Das das den Nachbarn erst einmal nicht interessiert, ist klar. Er hat auch keine Schuld, sondern sein Bauunternehmer. Da der Anbau 2018 erfolgte hat er ja noch Gewährleistung (5Jahre) gegenüber dem Bauunternehmer. Es ist also wichtig, das ganze schnell voranzutrieben, sonst darf der Nachbar alles selbst zahlen.
Leider teilst Du nur nebenbei mit,dass sich dieser Fall in Luxemburg abspielt.
Was an prozessualen Maßnahmen hier in Deutschland einzuleiten wäre könnte ich Dir sagen. Was das luxemburgische Recht betrifft aber gibt es keinen mir bekannten User dieses Forums der sich darin auskennt.
Bleibt also nur der Rat, in Luxemburg einen auf das Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt zu suchen.
Was die Frage zu der Versicherung betrifft: Nirgendwo auf der Welt dürfte es Versicherungen geben die bereits eingetretene Schäden regulieren und überhaupt fällt mir außer der Haftpflichtversicherung des Nachbarn keine ein, die hier zahlen würde. Und die auch erst nach langem Prozeß.