verkehrsunfallflucht zaun?
Hallo, ich bin ein Amazon-Fahrer. Mir wird vorgeworfen, gegen einen Zaun gefahren zu sein. Ich hielt den Bus auf der Straße an und zog die Feststellbremse. Ich ging, um das Paket abzugeben, und als ich zurückkam, war der Bus weg. Er lehnte an einem Zaun. Ich wusste nicht, dass seine Handbremse nicht funktioniert. Was denkst du, wird meine Strafe sein?
Bist Du nach dem Unfall weggefahren, ohne mit dem Grundstückseigentümer zu reden? Ist der Zaun beschädigt? Hast Du bemerkt, dass der Zaun beschädigt war?
Hallo, ich habe 10 Minuten vor dem Haus gewartet, aber niemand war da. Ich wusste nicht, was ich tun sollte, und ich sagte es meinen Chefs, aber am Ende bekam ich die Geldstrafe
4 Antworten
Wenn sich der Buss wegen einer nicht funktionierenden Handbremse selbstständig gemacht hat und gegen einen Zaumgerollt ist liegt, soweit Du nicht folgend einfach abgehauen bist, keine "Fahrerflucht" vor.
Damit wirst Du auch nicht bestraft, sondern der KFZ-Versicherer ( KFZ-Haftpflicht ) übernimmt die Regulierung des am Zaun entstandenen Schadens.
Also war es so: Nach dem der Bus auf den Zaun gerollt ist, hast Du zunächst gewartet. Dann bist Du weggefahren und hast Deinen Arbeitgeber informiert.
Bei einem Unfall (und hier liegt ein solcher "Unfall im Straßenverkehr" vor: das Schadenereignis hat einen unmittelbaren Bezug zum Straßenverkehr) muss man dem Geschädigten ermöglichen, dass er "Feststellungen" treffen kann (Name, Adresse, Kennzeichen, etc. aufschreiben, .. oder die Polizei zur Ermittlung dazu holen, ..). Wenn man niemanden antrifft, muss man zunächst warten, ob einer kommt. "Angemessene Wartefrist".
Wenn keiner kommt, kann man vom Unfallort wegfahren, muss aber "unverzüglich" die Polizei oder den Geschädigten informieren. Und wenn man das nicht sofort macht, macht man sich strafbar, wegen Unfallflucht. § 142 StGB - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - dejure.org
Rechtlich gesehen hat es also nicht gereicht, nur den Arbeitgeber zu informieren. Außer wenn der Chef selber sofort die Polizei informiert hätte und ihr das so ausgemacht hättet. Wenn der Chef aber nicht die Polizei oder den Geschädigten informiert, dann bist Du strafbar! Und das Problem ist, dass bei Unfallflucht wahrscheinlich Dir Dein Führerschein für z.B. 1 Jahr entzogen wird. Plus Geldstrafe.
Ich empfehle Dir, sofort einen Anwalt aufzusuchen! Vielleicht kann man noch was retten, z.b. wenn dein Chef sagt, er hätte es absprachewidrig versäumt, die Polizei zu informieren. Und Du hättest Dich darauf verlassen, dass der Arbeitgeber sofort tätig wird.
Es geht um Deinen Führerschein und damit um Deine Arbeit!
Zunächst einmal ist es keine Verkehrsunfallflucht, wenn du aussteigst, ein Paket wegbringst und der Sprinter / Bulli irgendwohin wegrollt. Eine Unfallflucht ist es nur, wenn du dann einfach wegfährst. Die Schäden an dem Zaun werden wohl über die Haftpflich des Fahrzeugs abgedeckt, die Schäden am Fahrzeug selbst über die Vollkasko, falls diese besteht. Ich meine nicht. dass die Teilkasko das abdeckt.
Hast du die Polizei gerufen oder bei dem Haus von dem Zaun geklingelt und wurde alles dokumentiert? Dann musst du dir keine Gedanken machen, denn du hast keine Straftat begonnen.
Sorry, noch nie was von der POLIZEI gehört?
Die kann man dann anrufen! Oder fährt auf den direkten Weg zur nächsten Dienststelle.
Deine AUSREDEN zählen nicht, auch nicht das Du den Chef angerufen hast.
Im Übrigen sollte man 20 Minuten, nicht 10 Minuten, vor Ort warten. Oder gleich die Polizei rufen.
Und warum bist Du weggefahren?
Warum hast Du nicht die Polizei gerufen?
Wie der Unfall passiert ist, ist in diesem Fall sowas von egal!
Nicht egal ist es, dass Du scheinbar einfach weggefahren bist.
Das wird teuer, bis hin zum Fahrverbot! Und zwar zu RECHT!