Privathaftpflicht zahlt nur Zeitwert, wer zahlt den Rest?
Wir haben eine Doppelgarage mit 2 Garagentoren. Vor eins der Tore ist jetzt die aufgestellte Tennisplatte der Nachbarn gerollt und hat dieses beschädigt.
Die Tore sind neu in 2012 eingebaut wurden und sind in Top-Zustand. Die Nachbarn haben es ihrer Versicherung gemeldet.
Wir haben uns ein Angebot für die Reparatur machen lassen von dem Handwerker bei dem wir schon die Tore bestellt haben. Das Angebot beläuft sich auf ca. 1500€ .
Wir haben alle Unterlagen und nun die Rückmeldung, dass lediglich der Zeitwert ersetzt wird so dass wir am Schluss 400€ Netto selber tragen müssen. Kann das wirklich sein? Wir haben absolut nichts mit dem Schaden zu tun gehabt, Tore Bestzustand gewesen und müssen 1 zu 1 eh das Gleiche einbauen, da daneben ja noch eines ist. Ich bin fassungslos.
Da sagt man so leicht ich melde das meiner Haftpflicht. Ist das alles wirklich so rechtens? Kann man sich auch auszahlen lassen und auf eine andere Art reparieren?
5 Antworten
Privathaftpflicht zahlt nur Zeitwert, wer zahlt den Rest?
Niemand. Denn diesen Restwert gibt es nicht mehr.
Kann das wirklich sein?
Ja. Denn ihr habt nur Anspruch auf ein 10 Jahre alters gebrauchtes Tor. Ihr habt aber ein 0 Jahre altes ungebrauchtes bekommen. Das ist eine Besserstellung. Diese geht nicht auf Kosten des Schädigers.
Kann man sich auch auszahlen lassen und auf eine andere Art reparieren?
Es besteht keine Pflicht den Schaden instandsetzen zu lassen, wenn die Verkehrssicherungspflicht nicht beeinflusst ist. Dann gibt es die Auszahlung aber nur Netto, ohne Umsatzsteuer.
Gegenfrage: Habt ihr keine Gebäudeversicherung die Schäden aus Anprall von "Fahrzeugen" aller Art oder eine Allgefahrendeckung bietet? Die hätte zum gleitenden Neuwert geleistet und dann in eigener Sache bei der Haftpflicht des Nachbarn regressiert.
Eine Gebäudeversicherung haben wir. Ich werde das noch abklären. Danke für den Tipp.
so dass wir am Schluss 400€ Netto selber tragen müssen. Kann das wirklich sein?
Eine (Privat- bzw. Kfz-) Haftpflichtversicherung bezahlt i.d.R. nur noch den Zeitwert.
Kann man sich auch auszahlen lassen
kann man - aber dann besteht lediglich Anspruch auf den Nettobetrag - sprich die Versicherung bezahlt keine Mehrwertsteuer an den Geschädigten aus.
Ja die Vers. zahlt nur den Zeitwert, natürlich ist das ärgerlich für euch da ihr ja den Schaden nicht verursacht habt, aber ihr bekommt ein Nagelneues Tor für 400 € auch wenn das alte noch gut war.
ja ihr habe wirklich keinen Gewinn, ihr seid die Verlierer.
Hat denn der Nachbar wenigstens etwas angeboten, also ich würde euch in dem Fall wenigsten zur hälfte (200 €) entgegenkommen.
Eine Haftpflichtversicherung bezahlt nur das, was der Schadensverursacher nach dem Gesetz als Schadensersatz zahlen muss und das ist der Zeitwert.
Das ist also rechtens und läßt sich nicht ändern.
Was glaubst Du denn, was Du bekommen hättest, wenn die Tischtennisplatte Dein 10 Jahre altest Auto zerstört hätte?
Einen Neuwagen?
Nein, auch dann wird nur der Zeitwert ersetzt!
Eine Haftpflichtversicherung ersetzt IMMER nur den Zeitwert, es gibt hierzu nur ganz wenige Ausnahmen!
Nein darum geht es ja überhaupt nicht. Wenn ich nur 1 Tor hätte und das wäre hässlich und alt, dann würde ich mit Freude ein schönes Neues kaufen. Wir wollen kein neues Tor. Wir wollen das Alte repariert haben. So ist auch das Angebot. Wie schon gesagt wir haben eine Doppelgarage mit 2 Toren die Top sind, aber Danke.
Ja wenn wir Pech haben sieht man dann den Unterschied zwischen den beiden Toren. Für uns sehe ich kein Gewinn . Wie gesagt Tore sind erst 10 Jahre alt. Aber vielen Dank für die schnelle Antwort.