Privathaftpflicht zahlt nur Zeitwert, wer zahlt den Rest?

5 Antworten

Privathaftpflicht zahlt nur Zeitwert, wer zahlt den Rest?

Niemand. Denn diesen Restwert gibt es nicht mehr.

Kann das wirklich sein?

Ja. Denn ihr habt nur Anspruch auf ein 10 Jahre alters gebrauchtes Tor. Ihr habt aber ein 0 Jahre altes ungebrauchtes bekommen. Das ist eine Besserstellung. Diese geht nicht auf Kosten des Schädigers.

Kann man sich auch auszahlen lassen und auf eine andere Art reparieren?

Es besteht keine Pflicht den Schaden instandsetzen zu lassen, wenn die Verkehrssicherungspflicht nicht beeinflusst ist. Dann gibt es die Auszahlung aber nur Netto, ohne Umsatzsteuer.

Gegenfrage: Habt ihr keine Gebäudeversicherung die Schäden aus Anprall von "Fahrzeugen" aller Art oder eine Allgefahrendeckung bietet? Die hätte zum gleitenden Neuwert geleistet und dann in eigener Sache bei der Haftpflicht des Nachbarn regressiert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kikie 
Beitragsersteller
 14.07.2022, 14:47

Eine Gebäudeversicherung haben wir. Ich werde das noch abklären. Danke für den Tipp.

so dass wir am Schluss 400€ Netto selber tragen müssen. Kann das wirklich sein?

Eine (Privat- bzw. Kfz-) Haftpflichtversicherung bezahlt i.d.R. nur noch den Zeitwert.

Kann man sich auch auszahlen lassen

kann man - aber dann besteht lediglich Anspruch auf den Nettobetrag - sprich die Versicherung bezahlt keine Mehrwertsteuer an den Geschädigten aus.

Ja die Vers. zahlt nur den Zeitwert, natürlich ist das ärgerlich für euch da ihr ja den Schaden nicht verursacht habt, aber ihr bekommt ein Nagelneues Tor für 400 € auch wenn das alte noch gut war.


Kikie 
Beitragsersteller
 14.07.2022, 12:12

Ja wenn wir Pech haben sieht man dann den Unterschied zwischen den beiden Toren. Für uns sehe ich kein Gewinn . Wie gesagt Tore sind erst 10 Jahre alt. Aber vielen Dank für die schnelle Antwort.

Schubert610  14.07.2022, 13:36
@Kikie

ja ihr habe wirklich keinen Gewinn, ihr seid die Verlierer.
Hat denn der Nachbar wenigstens etwas angeboten, also ich würde euch in dem Fall wenigsten zur hälfte (200 €) entgegenkommen.

Eine Haftpflichtversicherung bezahlt nur das, was der Schadensverursacher nach dem Gesetz als Schadensersatz zahlen muss und das ist der Zeitwert.

Das ist also rechtens und läßt sich nicht ändern.

Was glaubst Du denn, was Du bekommen hättest, wenn die Tischtennisplatte Dein 10 Jahre altest Auto zerstört hätte?

Einen Neuwagen?

Nein, auch dann wird nur der Zeitwert ersetzt!

Eine Haftpflichtversicherung ersetzt IMMER nur den Zeitwert, es gibt hierzu nur ganz wenige Ausnahmen!


Kikie 
Beitragsersteller
 14.07.2022, 14:46

Nein darum geht es ja überhaupt nicht. Wenn ich nur 1 Tor hätte und das wäre hässlich und alt, dann würde ich mit Freude ein schönes Neues kaufen. Wir wollen kein neues Tor. Wir wollen das Alte repariert haben. So ist auch das Angebot. Wie schon gesagt wir haben eine Doppelgarage mit 2 Toren die Top sind, aber Danke.