Rasenmäher kaputt wer zahlt.?

3 Antworten

Sofern der Rasenmäher bestimmungsgemäß verwendet und ordnungsmäßig gepflegt wurde, sehe ich hier überhaupt keinen Anspruch des Verpächters.

Aus juristischer Sicht wäre hier die Frage, ob es sich um eine unentgeltliche Leihe (§ 598 ff. BGB) handelt oder um eine Überlassung im Rahmen des Pachtvertrags (§ 581 ff. BGB).

Im Falle einer Leihe würde ich mal § 602 BGB in den Raum stellen, wenn man annimmt, dass der Rasenmäher Teil des Pachtvertrages ist, wird es etwas komplizierter.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Haftpflicht zahlt nicht den Restwert, die zahlen den Zeitwert.

Aber die Reparatur des Seils dürfte ja nicht die Welt kosten!

Die Wartung, wenn nur die Mieter diesen Mäher nutzen, solltet ihr Mieter gemeinsam tragen.

Alternativ kauft ihr euch einen eigenen Mäher, aber ob das unbedingt günstiger kommt, .....

wenn du ihn kaputt gemacht hast und du eine PHV hast, warum sollte das die Versicherung nicht übernehmen, aber wenn das ein 15 jahre alter Benzinmäher ist, dann sprechen wir hier von einen Restwert von 0 € und daher wird die Versicherung wohl auch nichts zahlen.


KerstinR304 
Beitragsersteller
 26.06.2021, 18:29

Vermutlich ja. Die zahlen Restwert und nicht Reparatur glaube ich (habe ich gelesen).