Wenn Versicherung nur den Zeitwert ersetzt, bleibe ich dann auf dem Rest sitzen?

2 Antworten

Was heißt denn bitteschön auf dem Schaden sitzen bleiben? Es gibt im Schadensrecht das Bereicherungsverbot: Man darf nach einem Schadensfall nicht besser stehen als vorher. Wenn schon benutzte Gebrauchsgegenstände zerstört werden, dann war der Wertverlust schon vor dem Schadensfall eingetreten und deshalb braucht der Schädiger nicht dafür aufzukommen und auch nicht seine Versicherung. Dem Geschädigten steht im übrigen ja frei, für seine gebrauchten Gegenstände ebensolche, nämlich gebrauchte, als Ersatz zu beschaffen. Dann hat er keinen "Schaden".

Was hast Du mit dessen Versicherung zu tun? Er ist zum (vollen) Schadenersatz verpflichtet. Das regelt sich nach § 249 BGB.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html

Also: Seine eigene Tasche!


imager761  11.11.2012, 00:28

Er ist zum (vollen) Schadenersatz verpflichtet.

Tasächlich? Dann lies mal den verlinkten Paragrafen: Der Schadensersatzverpflichtete hat "den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.".

Also den gebrauchten Gegenstand in diesem Zustand, nichts anderes meint "zum Zeitwert" zu ersetzen, nicht neu anzuschaffen :-)

Der Schädiger muss sich also einen entsprechend gebrauchten Gegenstand beschaffen (ebay, Händler) oder den darüberhinausgehenden Wert bei Neuanschaffung tatsächlich selbst tragen.

G imager761