Einmalige Beratertätigkeit
Hallo, ich werde im August für 2 Wochen eine einmalige Beratertätigkeit in einer Firma wahrnehmen. Ich bin eine Privatperson und arbeitslos gemeldet - bekomme allerdings keine Bezüge vom Amt, lebe vom Einkommen meines Mannes. Zudem habe ich einen 300€-Job auf 400€-Basis. Werde wohl 800€ bei der Beratungstätigkeit verdienen. Muss ich das einmalige Beschäftigungsverhältnis irgendwo anmelden? Muss ich dieses bei der Steuererklärung angeben? Wenn ja, mit welchem Steuerabzug habe ich zu rechnen? Viele Grüße, Shanny
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