Kann ich meine Freundin als Haushaltshilfe anstellen und die Kosten steuerlich geltend machen?
Kann ich meine Freundin als Haushaltshilfe anstellen und die Kosten steuerlich geltend machen? Denn es heißt doch, daß man Haushaltshilfen beim Finanzamt anrechnen lassen kann.
2 Antworten
Eine Haushaltshilfe braucht kein Gewerbeanzumelden. Man kann die Kosten auch zum Teil steuerlich abrechnen, wenn man sie als Minijobberin anstellt. Man könnte sie auch auf Steuerkarte arbeiten lassen.
Um die günstigste Version herauszubekommen, müßte man die Lebensverhältnisse der Frau kennen und den Umfang der Arbeit.
Das wird sich aber nicht rentieren. Die Steuerersparnis ist 10% des Lohns (bei 400 € je Monat also maximal 480 €) Ein Minijob im Privathaushalt ist aber bei der Bundesknappschaft anzumelden und die Abgaben betragen pro Monat 12% des Bruttolohns (bei 400 € je Monat macht das im Jahr 576 €).