Trifft die Grundsteuerbefreiung gemäß § 4 Abs.3 GrStG auch für stillgel.Bahnstrecken u.Grundbe.zu?
Schienenwege und Grundbesitz(Straßen, Wege,Plätze und Bauwerke u. Einrichtungen der Deutschen Bahn, die zum Betrieb erforderlich sind, sind von der Grundsteuer befreit. Gilt die Befreiung auch weiterhin, wenn der Bahnbetrieb nicht nur vorübergehend stillgelegt wurde ?
Grundsteuer,
Steuern