Hallo,
die Kosten einer beruflichen Fortbildung kann man ja bekanntlich von den Steuern absetzen. Aber wie verhält es sich mit dem Verdienstausfall durch unbezahlten Urlaub, den man zur Durchführung der beruflichen Fortbildung genommen hat?
In meinem konkreten Fall habe ich im letzten Jahr 2 Wochen unbezahlten Urlaub genommen. Habe ich eine Chance, den mir dadurch entstandenen Verdienstausfall geltend zu machen?
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das geht, habe aber in einem Nebensatz gehört, dass es möglich wäre. Leider konnte ich im Internet dazu nichts finden. Bitte bei Antworten möglichst auch Quellen oder Präzenzfälle angeben, auf die man sich beziehen könnte. Interessant wäre es auch zu wissen, in welcher Form man nachweisen muss, dass man den unbezahlten Urlaub zur Fortbildung genutzt hat (ich habe selbstständig für eine Prüfung gelernt und zusätzlich für den Prüfungstag Urlaub genommen).
Vielen Dank vorab! MadXerxes