Steuerliche Behandlung eines Zweitstudiums beim Ehepartner
Hallo,
wie wird ein Zweitstudium beim Ehepartner steuerlich behandelt? Der konkrete Fall:
- Er ist Angestellter
Sie beendet gerade ihr Studium und hat in diesem Jahr 3 Monate ein bezahltes Praktikum (550 Euro im Monat) gemacht und hatte zusätzlich noch Einkünfte in Höhe von 3300 Euro aus selbstständiger Arbeit.
Sie beginnt im Oktober ein Zweitstudium für das hohe Kosten (Studiengebühren und Fahrtkosten/Wohnung im Studienort etc.) anfallen (vermutlich in Summe > 4000 Euro).
- Das Studium folgt fachlich auf das Erststudium und es lässt sich schlüssig begründen, dass es sich um eine berufliche Weiterbildung und nicht um einen Fachwechsel handelt.
Meine Frage: Wie können die Studienkosten behandelt werden? Ist die Absetzung als Werbungskosten möglich (bzw. macht das Sinn bei einer Zusammenveranlagung?)? Ist die Absetzung als Sonderausgaben möglich? Oder sind es gar Betriebsausgaben?
Für alle Tipps und Hinweise bin ich sehr dankbar!
Viele Grüße, MadXerxes
1 Antwort
Als Sonderausgaben auf jeden Fall.
Als Werbungskosten würde ich es versuchen.
Bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit müßte man sehen, ob eine spätere selbständige Tätigkeit wahrscheinlich ist.