Wechsel Lohnsteuerklasse nötig bei eheänlicher Gemeinschaft, wie ist das mit der Steuerklasse?
angenommen ich war bisher alleinerziehend und Teilzeitbeschäftigte, und nun zieht mein Lebensgefährte zu mir. Ändert sich dann etwas bei der Lohnsteuerklasse /(bisher Steuerklasse II)?
2 Antworten
Die Alleinerziehung fällt quasi weg und damit auch die günstigere Lohnsteuerklasse II - Du wirst nun ganz normal die Steuerklasse I haben.
Sie müssen Ihre Steuerklasse mit Gültigkeit ab dem Folgemonat des Einzugs des Lebensgefährten in I umändern lassen, weil Ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende dann nicht mehr zusteht. Wenn Sie eine Steuererklärung abgeben sollten oder müssen, müssen Sie die Zeiten auf Seite 2 der Anlage Kind korrekt eintragen, damit die Gewährung richtig erfolgt. Wenn also bspw. am 15. Juni der Lebensgefährte einzieht, dann bekommen Sie ab 1. Juli die Steuerklasse I und bei einer evtl. Einkommensteuererklärung die Gewährung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende für 6 Monate (Jan-Juni). Die Steuerklasse II entspricht nämlich genau dem Entlastungsbetrag von 1.308 €. Wenn das Kind noch minderjährig ist, dann ist die Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung für die Steuerklassenänderung zuständig. Ist das Kind volljährig, ist das Finanzamt zuständig.