Wie berechnet sich die AfA bei geerbtem Haus?
Noch eine Frage aus meiner Prüfung. Jemand erbt ein Haus und vermietet dieses dann anschließend. Welcher Wert wird für die AfA-Berechnung genutzt? Anschaffungskosten sind ja keine vorhanden.
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Steuern
Doch, es sind anschaffungskosten vorhanden.
Bei unentgeltlichem Erwerb (Schenkung, Erbschaft) sind die Abschreibungen des Rechtsvorgänger fortzusetzen. Hat der nicht abgeschrieben (selbst bewohnt), sind dessen Anschaffungs- udn Herstellungskosten zu ermitteln um die AfA auf der Basis zu ermitteln, die für ihn gegolten hätten.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986