Trifft die Grundsteuerbefreiung gemäß § 4 Abs.3 GrStG auch für stillgel.Bahnstrecken u.Grundbe.zu?
Schienenwege und Grundbesitz(Straßen, Wege,Plätze und Bauwerke u. Einrichtungen der Deutschen Bahn, die zum Betrieb erforderlich sind, sind von der Grundsteuer befreit. Gilt die Befreiung auch weiterhin, wenn der Bahnbetrieb nicht nur vorübergehend stillgelegt wurde ?
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Steuern
Sehr gute Frage.
Streng nach dem Gesetzestext: "die dem öffentlichen Verkehr dienenden .... Schienenwege ... Stellwerke.."
müßte die Befreiung entfallen, wenn die Liegenschaften diesem Zweck nicht mehr dienen.
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Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986