Kann ich die Fahrtkosten zur Hauptversammlung der Deutschen Bank bei der Steuer geltend machen?
Eventuell fahr ich zur Hauptversammlung der Deutschen Bank nach Frankurt. Da die Fahrtkosten ganz schön zu Buche schlagen, möchte ich wissen, kann ich die Kosten bei der Steuer geltend machen? Noch zur Info: die Aktien der Deutschen Bank hat ich Ende 2008 gekauft.
2 Antworten
In 2008 und vorher waren das Werbungskosten zu Kapitalerträgen.
Ab 2009 ist so eine Fahrt nicht meher als WK absetzbar, da die WK zu Kapitalerträgen abgeschafft wurden.
Ich würde diese WK aber trotzdem sammeln, auflisten und angeben, denn es ist m. E. nur eine Frge der Zeit, bis dieses Thema vor einem unserer Gerichte landet.
Nein, das war bis 2008 der Fall. die Pauschale von 51 Euro für die Werbungskosten muss nun reichen. Es läuft nichts mehr extra, ausser man verzichtet auf die Sache mit der Abgeltungssteuer udn wählt die Veranlagungslösung.
siehe hier:
http://www.geldanlage-brief.de/steuern-und-geldanlage/0703-abgeltungssteuer