Kinderbetreuungskosten in Steuererklärung, Frage zur Absetzbarkeit u. Essensgeld
kann man in der Steuererklärung auch das Essensgeld mit angeben oder nur den monatlichen Beitrag für Kinderbetreuung?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Steuern, Absetzbarkeit
nein das Essengeld nicht. Nur die reine Betreuung.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Mir wurden für den VAZ 2007 soeben mit Bescheid vom 12.01.2010 die erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten um das Essensgeld gekürzt. Mein Stb meint, dies sei nicht zu beanstanden.
Wichtig auf jeden Fall ist, sich dem Verfahren vor dem BFH wegen der Kürzung der Kinderbetreuungskosten auf 2/3 der Gesamtkosten anzuschließen. Für Sie insofern wichtig, da Sie offensichtlich auch Betreuungskosten anzusetzen gedenken.