Ab wann muß ich ans Finanzamt Steuervorauszahlungen zahlen?
Ich habe letzten Winter dem Finanzamt gemeldet, daß ich selbständig bin. Davor war ich ganz normal versichert und habe die Lohnsteuer vom Gehalt bezahlt. Wann muß ich nun mit Steuervorauszahlungen rechnen?
2 Antworten
Es hängt in der Tat, wie wfwbinder schon sagte, davon ab, ob Gewinn erzielt wird. Danach richten sich dann die Einkommenssteuervorauszahlungen, die vierteljährlich vom Finanzamt nach deren Vorgabe im Einkommenssteuerbescheid angefordert werden.
Das kommt Drauf an, was Du denen als Voraussichtlichen Gewinn im ersten Jahr auf den Betrieberöffnungsboden eingetragen hast. Danach wird die Einkommensteuervorauszahlung berechnet, die in 4 Raten am 10. 03., 10. 06., 10. 09. und 10. 12. fällig st. Nach der ersten Einkommensteuererklärung dann nach dem Ergebnis.