muß ich mich als Privatperson erkundigen, ob Handwerker wirklich ein Gewerbe angemeldet hat?
wie verhält es sich, wenn ich einen Handwerker beauftrage- dessen Rechnung bezahle u. im nachhinein merke, daß es die Firma offensichtlich gar nicht mehr gibt. Hätte ich vor Zahlung prüfen müssen, ob die Daten stimmen? Die Adresse, die Rufnummer u. emailadresse sind falsch auf dem Briefpapier. Sollte ich nachfragen bei Finanzamt, ob die Steuer auch wirklich dort einging. Die Arbeit war gut ausgeführt, habe keine Reklamation. Frag mich nur, ob das rechtlich so i.O. geht?
2 Antworten
Nein, ich denke nicht, dass du dich darum kümmern musst, ob jemand tatsächlich einen Gewerbeeintrag hat. Wenn der Handwerker dir eine ordentliche Arbeit erbracht hat und du eine ordentliche Rechnung erhalten hast mit Mehrwertsteuer, dann geht alles für dich sicher in Ordnung.
Nein, wenn der Handwerker für dich erreichbar war, Du eine ordnungsgemäße Rech nung hast udn den Betrag per Überweisung gezahlt hast, dürfte einem Steerabzug ncihts entgegen stehen.