Fragebogen bei der Einstellung eines Betriebs?

Hallo,

ich habe im Studium nebenbei Werbetexte für Agenturen geschrieben und dafür ein Gewerbe angemeldet und Rechnungen verschickt. Seit 5 Jahren arbeite ich aber angestellt und habe es immer versäumt, das Gewerbe abzumelden, was ich aber nun getan habe. Kenne mich mit betriebswirtschaftlichen Begriffen null aus und bin darum nun beim gerade erhaltenen Fragebogen des Finanzamts etwas ratlos, auch mit Googles Hilfe. Es wäre nett, wenn mir jemand kurz bestätigen könnte, dass ich alles richtig ankreuze. Ich habe keinerlei Anschaffungen für das Gewerbe gemacht, noch ist in den letzten 5 Jahren irgendetwas rein oder raus gekommen...

Also, folgende Angaben würde ich nun machen:

Frage 2: Der Betrieb wurde [x] "im Ganzen" [x] "auf Dauer eingestellt":

Frage 3. Der Betrieb [x] "wird unter Auflösung der stillen Reserven aufgegeben: Höhe der Teilwerte: 0 Euro, Höhe der Buchwerte: 0 Euro"

Frage 4: Folgende Wirtschaftsgüter sind in da Privatvermögen überführt: "keine, Buchwerte 0 Euro, Teilwerte 0 Euro"

Frage 5: Folgende Unterlagen sind beigefügt: keine

Frage 6: Der Umsatz aus der (Teil-)Betriebseinstellung: Hier weiß ich nicht weiter: Es gibt " [ ]wir erklärt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung für _____" und "[ ] unterliegt als Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht der Umsatzsteuer"
---> Aber ich habe ja keinen Umsatz aus der Einstellung? Einfach freilassen?

Frage 7: Zu Verpachtung, trifft nicht zu

Frage 8: Auf die Umsatzsteuerfreiheit "[ ] aller" oder "[ ] der folgenden Umsätze wird gemäß §9 UStG verzichtet"
--> Weiß ich auch nicht, einfach frei lassen?

Frage 9: Zu angestellten Arbeitnehmern, trifft nicht zu

Frage 10: Für Vorauszahlungszwecke: Es werden künftig folgender Einnahmen (Art, Höhe, Steuerabzufsbeträge, Zeitraum - mtl., jährl. -) erzielt:
--> Was kommt hier hin? Muss ich hier mein aktuelles Gehalt, Kindergeld, etc. angeben oder bezieht sich das auf Einnahmen aus anderen Selbstständigkeiten? Ich leiste ja keine Vorauszahlungen.

Vielen Dank für eure Hilfe!


Finanzamt, Selbstständigkeit
Werkstudent + selbstständig Tätigkeit, Studentenstatus?

Hallo, 

seit 3 Jahren (seit Studienbeginn) führe ich nebenbei ein Gewerbe in der Veranstaltungstechnik als Einzelunternehmer (Kleinunternehmerregelung und natürlich auch unregelmäßige Jobs, welche sich immer zwischen 5 und 6 Stunden bewegen inkl. Rechnungen schreiben, wie das halt mit der Selbstständigkeit so ist) und seit letztem Jahr März bin ich Werkstudent bei einer größeren Firma.

Von März bis September (Genau 26 Wochen) war ich bei dieser Firma auf 20h/Woche befristet angestellt (da ich schon fast mit meinem Physik Studium durch war und somit nur eine Vorlesung in diesem Semester hatte und habe teilweise an Wochenenden (von April bis September) als Tontechniker selbstständig gearbeitet (Insgesamt genau 5 Wochen unter dem Semester und im ganzen Beschäftigungszeitraum mit 20h/Woche 11 Wochen).

Zuvor habe ich das mit meiner Krankenkasse und dem Arbeitnehmer und der SBK (von der der Sozialversicherungsrechtliche Beurteilungsbogen für den Arbeitsvertrag kam) abgeklärt, dass es ca 20 Tage pro Jahr, bzw sogar nur 6 Tage pro Semester waren, an denen ich der Tontechnik nachgegangen bin und so bekam ich von allen Seiten die Rückmeldung, das ist okay..unter der Woche bleib ich ja dann bei den 20h/Woche..und in den Semesterferien ist es ja ohnehin unerheblich und die Mehrarbeit findet ja nur an den Wochenenden (Immer Samstags) statt.

Somit bin ich seitdem studentisch Krankenversichert für ca 90 Euro/Monat.

Ich bin innerhalb der Regelstudienzeit fertig geworden, von daher stand das Studium an sich nachweislich schon immer noch im Vordergrund und mein Notenschnitt liegt auch bei 2,0.

Seit Mitte September (befristet verlängert bis März) bin ich mit der Stundenzahl zurückgegangen auf 12h/Woche, von daher ist das mit dem am Wochenende arbeiten ohnehin kein Problem mehr, da ich mit einem Job am Wochenende unmöglich über die 20h/Woche kommen kann.

Aktuell schiebe ich jedoch etwas Panik, da ich im Internet gelesen habe, dass seit 2017 die Ausnahmeregelung mit mehr als 20h/Woche, wenn:

- nur an Wochenenden

- in den Abend/Nachtstunden 

- in der vorlesungsfreie Zeit

nicht mehr ohne weiteres gilt.

Ist es jetzt unter diesen Voraussetzungen möglich, dass ich meinen Studentenstatus nachträglich verliere und etwas für das letzte Jahr nachzahlen muss?

Falls das auf mich zukommt, habe ich die Stundenzahl ja nur von April bis Juli (also während des Semesters) überschritten und seitdem während des Semesters nicht mehr.

Verliere ich dann den Studentenstatus nachträglich komplett? Oder kann er mir nur für April bis Juli aberkannt werden und nachträglich normal weiter fortgeführt?

Aufs Jahr runter gerechnet sieht meine Selbstständigkeit wie folgt aus:

Monatl. gewinn (230 Euro), Arbeitszeit 3,5-4 Stunden. Jetzt habe ich beispielsweise von Januar bis Mai keinen einzigen Auftrag.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

Krankenversicherung, Selbstständigkeit, Sozialversicherung, Werkstudent
Brauche ich für ein Nebengewerbe ein eigenes Bankkonto? (Und nutzt jemand N26?)?

Ich habe 2 unterschiedliche Fragen, die aber stark zusammenhängen. Deshalb möchte ich sie beide in einem Thread stellen.

Darf man sein privates Bankkonto für ein (Neben-)gewerbe nutzen? Und unterscheiden Banken da zwischen Konten von Privatpersonen und deren Gewerbe (heißt, wenn man alleine selbstständig ist, vielleicht auch nur Teilzeit - Kein Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern).

GPT schreibt, dass ich mein privates Konto für mein Gewerbe nutzen darf. Aber die Frage, ob man bei der Registrierung ein Bankkonto als Privat oder Gewerblich kennzeichnen muss, beantwortet er auch mit Ja.

Und nutzt noch jemand von euch die Bank N26? Ich habe mir dort vor wenigen Monaten ein kostenloses Konto erstellt. Also hauptsächlich bin ich bei der Sparkasse, aber N26 hat eine kostenlose Variante, wo man eine Online-Kreditkarte bekommt und ich damit einen Kauf tätigen wollte (der passenderweise auch für mein Gewerbe war). Ich habe aber keine Ahnung mehr, ob ich bei der Registrierung angeben musste, ob ich das Konto privat nutze oder gewerblich, ob ich das nachträglich noch ändern kann und ob es mich jährlich oder sogar monatlich etwas kosten muss, dieses Konto zu besitzen, wenn es gewerblich nutze. Dass ich dieses N26-Konto jetzt einfach ohne weiteres für mein Gewerbe nutze, obwohl ich angegeben habe, dass es ein privates Konto ist (wenn ich das bei der Registrierung gefragt worden sein sollte), ist nicht möglich oder?

Man merkt wahrscheinlich, dass ich überhaupt keine Ahnung habe. Wäre ein Steuerberater auch für solche Fragen ein Ansprechpartner?

Bank, Bankkonto, Gewerbe, selbstständig, Selbstständigkeit
Kiosk verkauft, Geld ist weg - ist Insolvenz die letzte Alternative?

Hallo zusammen,

Ich habe von Anfang des Jahres bis vor ein paar Tagen einen Kiosk geführt, den ich nun letztendlich verkaufen musste.

Da mein Vater eine Abfindung bekommen hatte, haben wir uns gedacht, dass wir einen Laden erfönnen könnten.

Leider hatte mein Vater auch zu dieser Zeit bereits Schulden, weswegen wir den Laden über mich laufen lassen mussten.

Nun haben wir nach langer Leidenszeit, beschlossen den Laden zu verkaufen. Beziehungsweise ich habe aufgegeben. Es herrschte so ein enormer Druck auf mir, sodass es mir auch gesundheitlich nicht mehr gut ging. In dieser Zeit ist auch das Verhältnis zu meinem Vater zerrüttet worden, dass sowieso von anfang an nicht gut war. Bereits zu Anfang hatten wir wenig Geld um den Laden vernünftig zu bewirtschaften, was alles erschwerte.

Nach langem hin und her, haben wir beschlossen den Laden zu verkaufen und alles hinter uns zu bringen.

Das eigentliche Problem nun ist , dass mein Vater mit dem Geld abgehauen ist. Nun kann ich meinen gewerblichen und privaten finanziellen Forderungen nicht mehr nachkommen. Diese wären z.B: Steuerberater, anstehende Stromkosten vom Laden, Finanzamt Krankenversicherung,Autosteuer,Autoversicherung,Inkassomahnungen,Miete meiner Wohnung.

Mein nächster Schritt wäre nun, dass ich zu einem Schuldnerberater gehe und mich beraten lasse.

Es beläuft sich auf Schulden von ca 15.000-20.000.

1.Würde sich eine Insolvenz lohnen? 2.Alternativen? Ich bin 23 Jahre alt und kann mir das einfach nicht vorstellen. 3.Kann ich noch eine Regelinsolvenz beantragen, da ich den Laden schon verkauft habe. 4.Beinhaltet die Regelinsolvenz auch private Schulden. 5. Werden die Kosten für den Treuhänder und oder den Schuldnerberater erstattet.

Danke im voraus.

Insolvenz, Schulden, Selbstständigkeit
Als Azubi Nebengewerbe Anmelden?

Hallo!
Ich bin 19 Jahre alt und Azubi aus Bayern. Meine monatliche einnahmen sind:
Ausbildung: €660 Netto, ~€520 Brutto (39 Stunden Woche)
Minijob (Samstagjob): €300 (8 Stunden Samstag)
OnlineJob: ~€1300 (18$/Stunde, 20 Stunden/Woche, €15600/Jahr)
Ausbildung+OnlineJob: €23520/Jahr

Jobbeschreibung: Ich darf 30 Adressen/Stunde überprüfen ob die richtig sind. Wenn nicht, dann korigieren. So einfach.

Meine Fragen:
1. Da es nur ein Auftraggeber ist, muss ich Neben- oder Hauptgewerbe anmelden?
2. Ein Monat habe ich schon gearbeitet, wenn alles zu kompliziert wird, würde ich gerne aufhören und schluss machen, wie sollte ich dann die €1300 die ich schon verdient habe versteuern? Gibt es irgendein Formular oder so irgendwas das man an Finanzamt schicken kann?
2.1. Da ich schon ein Monat gearbeitet habe, habe ich irgendwas gegen Arbeitszeit gesetz getan? Habe ich mich strafbar gemacht? (Die Gewerbeanmeldung kommt noch!, Nachanmeldung ist kein Problem.)
3. Wenn ich Hauptgewerbe anmelde, was ändert sich alles mit meiner Ausbildung? Ich will die umbedingt zu ende machen.

  • Dann käme ich nun auf das nächste Problem - die Krankenversicherung. Momentan bin ich noch bei der AOK familienversichert. Kann ich bei der Versicherung als Nebengewerbe "gesehen werden" wenn ich Hauptgewerbe anmelde? (https://www.aok-business.de/fachthemen/sozialversicherungsrecht/beschaeftigung-und-sozialversicherung/verwandte-themen/selbststaendig-und-arbeitnehmer/)

Für die Hauptberuflichkeit spricht:

  • Zeitaufwand von nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich, wenn das Arbeitseinkommen 75 Prozent der monatlichen Bezugsgröße übersteigt (2018 = 2.283,75 Euro).

Bei mir sind es nicht mehr als 20 Studen wöchentlich und das einkommen ist unter 75% von €2283 (€1300<€1712) Also nicht Hauptberuflich tätig.

Habe ich das jetzt alles soweit richtig analysiert oder fällt noch jemandem was ein, der sich mehr mit Steuern, Gewerbe, etc. auskennt?

Dankeschön!

Geld, Ausbildung, Gewerbe, Krankenversicherung, Selbstständigkeit, Steuern, Versicherung, Nebengewerbe