Wird das Einkommen aus der Selbständigkeit brutto oder netto auf die Witwenrente angerechnet?
Ich beziehe sowohl Alters- als auch Witwenrente. Wird bei einer steuerfreien geringfügen selbständigen Nebentätigkeit dieses Einkommen brutto oder netto auf die Witwenrente angerechnet?
1 Antwort
Ist die Frage aus Österreich gestellt?
Durch eine Frage aus der letzten Woche weiß ich, dass es dort wohl eine"neue Selbständigkeit" gibt, die in gewissen Grenzen steuerfrei ist.
Für Deutschland wäre es eine fehlerhafte Frage, denn es gibt hier keine "geringfügige steuerfreie Nebentätigkeit."
Es gibt in Deutschland eine geringfügige Nebenbeschäftigung als Arbeitnehmer (MiniJob), die ist nicht steuerfrei, aber die Steuer wird vom Arbeitgeber pauschal gezahlt und auf Renten nicht angerechnet.
Selbständige Tätigkeiten sind hier nur bis zu 410,- Euro pro Jahr steuerfrei, wenn man in der Hauptbeschäftigung angestellt ist. Und selbständige Tätigkeiten werden nach den gleichen Grenzen angerechnet, oder nciht angerechnet, nur eben, dass sie nicht steuerfrei sind.
...ich muss mich berichtigen. Es muss heißen als Kleinunternehmer.