Hallo,möchte mich Selbstständig machen als Subunternehmer fur die Montage Fenster-/Türen

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  • Warum solltest Du das Gewerbe nciht anmelden können. Es ist ein Handerksähnliches Gewerbe, also ohne Meisterpflicht.

  • Natürlich kannst Du Leute beschäftigen. Du mußt nur die Lohnsteuer udn die Sozialabgaben abführen, also den Mitarbeiter bei der Krankenkasse anmelden, die ohnsteueranmeldungen beim Finanzamt abgeben udn den Betrieb bei der Berufsgenossenshcaft anmelden.

  • An das Finanzamt zahlt man nur wenn man Umsätze macht die Umsatzsteuer (abzüglich der Vorsteuer), so wie man das in seiner Umsatzsteuervoranmeldung berechnet. Hat man keine Umsätze, auch keine Steuer.

Auf die Gewinne zahlst Du Deine Einkommensteuer. Kein, doer geringer Gewinn, keine, oder wenig steuer, hoher Gewinn hohe Steuer.

Dann noch Gewerbesteuer, aber erst ab Gewerbeerträgen über 24.000,- Euro pro Jahr.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986