Nebengewerbe zu Hauptgewerbe Bestandsschutz?
Hallo zusammen, ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich bin im Augenblick als Maler fest angestellt und möchte mich noch in diesem Jahr als Raumausstatter selbstständig machen, da dieser Beruf ab 2020 unter die Meisterpflicht fällt.
Nun zu meinen Fragen:
-Ist es möglich mich jetzt 2019 als Raumausstatter Nebengewerbe/Kleinunternehmen selbstständig zu machen und das Nebengewerbe gegebenenfalls 2020 in ein Hauptgewerbe (Bestandsschutz ohne Meisterbrief) umzuwandeln oder ist das Umwandeln in ein Hauptgewerbe eine komplette Neuanmeldung bei welcher der Bestandsschutz nicht mehr gilt?
-Würde für dieses Jahr 2019 die Grenze Umsätze von 17.500 Euro Kleinunternehmen und nächstes Jahr bis 50.000 Euro gelten?
Darf ich im Nebengewerbe/Kleinunternehmen Werbung in zb. Zeitschriften etc machen?
- Kann ich die freiwillige Arbeitslosenversicherung schon mit dem Nebengewerbe oder erst mit dem Hauptgewerbe abschließen?
1 Antwort
Die Gewerbeordnung kennt kein Hauptgewerbe und kein Nebengewerbe, sondern nur ein Gewerbe. Du meldest einfach nur ein Gewerbe an, fertig. Wieviel Zeit du für das Gewerbe investierst, ist dem Gewerbeamt egal, danach wird nicht gefragt.
Auch für die Kleinunternehmerregelung ist es egal, wieviel Stunden du investierst, hier geht es einzig und allein um den Umsatz in Jahr. Die Grenze von 17500 kannst du vielleicht auch schon erreichen, wenn du die Arbeit noch nebenbei machst, das ist unabhängig von der Arbeitszeit.
Bedeutung hat es lediglich für die Krankenversicherung. Wenn das Nebengewerbe einen gewissen Umfang überschreitet, muss man vielleicht zusätzliche Versicherungsbeiträge leisten.
Somit musst du also auch gar nichts umwandeln beim Gewerbeamt, wenn du später mal nur noch als Raumausstatter voll tätig sein wirst.