Hallo zusammen,

die Fakten: seit Jahren bin ich bei der KSK versichert. Nun werde ich wie viele andere Mitglieder auch, stichprobenartig geprüft. Und soll jetzt für die letzten vier Jahre rückwirkend Steuerbescheide einreichen, um das tatsächliche Jahreseinkommen feststellen zu können. Soweit alles kein Problem!!! Nun habe ich aber bei zwei Jahren nur Bescheide mit "Schätzungen" vorliegen. Die Zahlen stimmen zwar annähernd, aber die eigentliche Steuer-Erklärung erfolgt erst noch.

Ich kann diese Bescheide zwar einreichen, allerdings sind die Einkünfte auf den Bescheiden gesplittet in:

  1. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und
  2. Einkünfte als Arbeitnehmer

Ich war jedoch in dieser Zeit NIE als Arbeitnehmer tätig, sondern immer nur freiberuflich.

Mein Steuerberater sagte mir dass das Finanzamt das so macht... bei Schätzungen?? Stimmt das eigentlich?

Folgende Fragen:

Was passiert wenn ich der KSK nun diese Bescheide einreiche?

Sollte ich bessere ein Erklärungsschreiben miteinreichen, warum in den betreffenden Jahren nur Schätzungen vorliegen?

Oder Unterlagen einreichen und abwarten ob Rückfragen kommen?

Hat jemand hier Rat und Tipps. Oder eventuell eigenen Erfahrungen gemacht?

DANKE euch im voraus!