Anzeige Ebay Kleinanzeigen Schwarzarbeit?
Guten Tag
Ich habe vor einigen Tagen Post vom Anwalt bekommen. Es heißt, dass ich angeblich Schwarzarbeit betreibe.
Nun, mein Vater besitzt ein Geschäft und er hat gute Ware, jedoch dauert es immer eine Weile bis er die Ware verkauft hat. Deshalb habe ich mir spontan gedacht die 5-10 tollsten Stücke zu fotografieren und anschließen auf Ebay Kleinanzeigen online zustellen. Jedoch nicht damit ich das Geld kassiere und es auf der Straße verkaufe, sondern ich vermittle die Käufer nur mit meinem Vater, damit sie in den Laden laufen und sich dort die Ware kaufen. Ebay Kleinanzeigen ist nur für die Vermittlung gedacht, das dachte ich jedenfalls.
Die Frage ist... habe ich mich wirklich der Schwarzarbeit schuldig gemacht? Ich habe lediglich die Interessenten zu meinen Vater geführt, damit sie sich dort die Ware anschauen und bei Gefallen, anschließen auch kaufen.
Mfg Kokusnuss !
4 Antworten
Schwarzarbeit ist es nicht aber ich denke du kannst eine Abmahung wegen gewerblichen Handelns bekommen.
Wenn du zum Beispiel bei Ebay als Händer etwas mit Selbstabholung in einem Laden verkaufst gilt trotzdem das Fernabsatzgesetzt mit all seinen Vor und Nachteilen.
Soltle sich der Abmahnanwalt auf sowas berufen wirst du nur schwer aus der Sache rauskommen. Ich würde dir raten dich von einem Fachanwalt beraten zu lassen auch wenn das etwas kostet.
Ich gehe mal davon aus, dass man Dir einen gewerblichen Handel unterstellt. Dabei gibt es strenge Regeln, die beachtet werden müssen.
Lies mal:
http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/gewerbliche-regelungen.html
Wieso eigentlich "Post vom Anwalt" ?
Für Schwarzarbeit ist in diesem Staate derzeit das Zollamt für zuständig.
Kann es sein, dass da irgendein "Abmahnanwalt" dich da am Wickel hat ? Geh mal mit dem Schreiben zur Verbraucherzentrale ... oder zu einem niedergelassenem Anwalt, um das Schreiben prüfen zu lassen.
Nimm dir dafür nicht zuviel Zeit - ggf. werden da Fristen versäumt. Bei manchen "Abmahnschreiben" muss man nichts tun - bei anderen ist es wirklich wichtig, dass man die Fristen beachtet ....
Lass dich beraten - bevor es richtig teuer wird.
Kann es sein, dass da irgendein "Abmahnanwalt" dich da am Wickel hat
?
Ist nämlich mein Gedanke auch.
http://www.nsonic.de/blog/2012/04/plenken-klempen-und-andere-schreibereien/
Schwarzarbeit ist die Ausübung von Dienst- oder Werkleistungen
- unter Verstoß gegen Steuerrecht,
- unter Verstoß gegen Sozialversicherungsrecht,
- unter Umgehung von Mitteilungspflichten gegenüber der Bundesagentur für Arbeit, Trägern der Grundsicherung, Sozialämtern,
- ohne Gewerbeanmeldung bzw. Eintragung in die Handwerksrolle, obwohl ein Gewerbe/Handwerk ausgeübt wird
Hast du eines davon begangen?
Nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- oder Werkleistungen, die von Angehörigen erbracht werden, sind keine Schwarzarbeit.
Wieso dein Vater?
Ich denke, der Vorwurf der Schwarzarbeit richtet sich gegen dich. (?)
Danke für die schnelle Antwort. Verstoß gegen Steuerrecht... Mein Vater zahlt natürlich auch Steuern. Muss ich denn für meinen Ebay Kleinanzeigen Account auch Steuern zahlen? Ich will doch nur online Kunden werben für die paar Artikel meines Vaters.
Mitteilungsplfichten... Mein Vater ist ebenfalls eingetragen als gewerblicher Selbstständiger, jedoch ich nicht.
Könntest du mir da eine Rückmeldung geben? Danke