Selbstständigkeit selber anmelden oder nur bei Nachfrage bestätigen?


14.06.2020, 11:11

Edit: Ich bin 18, nicht unter 18.

3 Antworten

um als selbstständig und nicht rentenversicherungspflichtig zu gelten,

das Leben ist kein Wunschkonzert ... und nur die anderen ("Blöden" müssen Sozialversicherungsbeiträge entrichten.

Schlicht und ergreifend als Minderjährige/r darfst Du rechtlich überhaupt nicht selbstständig "handeln".

Und sobald Du ein Gewerbe anmeldest, wirst Du Dich auch rentenversichern müssen ..... und im Gegensatz zu einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis musst Du dann 100% des Rentenversicherungsbeitrages aufbringen. Selbiges gilt dann auch für den KV plus Pflegeversicherungsbeitrag .... und noch weitere Beiträge.


invisible 
Beitragsersteller
 14.06.2020, 11:11

oh, tut mir Leid, ich meinte ich bin 18

wilees  14.06.2020, 11:12
@invisible

Also Gewerbe anmelden ..... den Rest erläutert Dir ein guter Steuerberater.

invisible 
Beitragsersteller
 14.06.2020, 11:59
@wilees

Wieso braucht man dafür ein Gewerbe? Man kann es doch auch privat machen, oder?

Du bist nicht selbständig oder gewerblich tätig. Du erzielst Einkünfte aus Kapitalvermögen. Diese Einkünfte unterliegen der Abgeltungssteuer, die Steuer wird also bereits bei Auszahlung der Erträge einbehalten.

Bei entspr. hohen Einkünften fällst du aus der Familienversicherung (KV/PV) raus und musst dich selber versichern. RV-pflichtig bist du nicht.


invisible 
Beitragsersteller
 14.06.2020, 11:58

Vielen Dank für die Anwort.

Zählt Daytrading nicht als selbstständige Tätigkeit? Wi

Wie wären dann diese Form von Einnahmen zu kategorisieren, als Arbeitslos mit Nebeneinkünften? Wird ein Unterschied gezogen zwischen Daytrading und längerfristigem Anlegen?

Wassonst  14.06.2020, 12:50
@invisible
Zählt Daytrading nicht als selbstständige Tätigkeit? 

Nein, oder hast du andere Erkenntnisse?

Wie wären dann diese Form von Einnahmen zu kategorisieren, als Arbeitslos mit Nebeneinkünften?

Habe ich schon geschrieben: Einkünfte aus Kapitalvermögen. Ob du arbeitslos gemeldet bist oder nicht, muss du doch wissen. Nebeneinkünfte sind es lt. deiner Aussage nicht, da du das "hauptberuflich" machen willst. Wofür soll diese Einordnung gut sein?

Wird ein Unterschied gezogen zwischen Daytrading und längerfristigem Anlegen?

Nein, sind auch Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Du machst das nur mit eigenem Geld? Dann ist alles was du machst eigene Vermögensverwaltung, also Kapitaleinkünfte und bis zum Existenzminimum steuerfrei. Leider muss die deutsche Depotstelle ab 801 € Kapitalertragsteuer abführen, die du erst bei der Einkommensteuererklärung zurück bekommst.

Dann ist nur die Krankenversicherung ein Thema. Wenn du aus der Familienversicherung gefallen bist, musst du dich selbst versichern.

Warum glaubst du, davon leben zu können?


invisible 
Beitragsersteller
 14.06.2020, 13:09

Vielen Dank für die Antwort. Es wird also gar nicht als Beschäftigung angesehen, daher auch nicht als selbstständig. Da es aber auch keine Beschäftigung ist, bin ich dann auch nicht rentenversicherungspflichtig.

Antwort: Ich erziele relativ hohe Renditen und habe geringe Lebenserhaltungskosten.

Noch eine Frage: Mein Konto habe ich bei Degiro, einem niederländischen Broker. Daher wird die Abgeltungssteuer nicht automatisch abgeführt. Muss ich eine Steuererklärung machen, solange ich unter den 9408€ jährlichen Steuerfreibetrag + 801€ Sparerpauschbetrag bleibe?

Rat2010  14.06.2020, 14:48
@invisible

Ja und zwar zwingend und auch, wenn du Verluste machst.

Das Strafmaß wird sich unterscheiden, ob du Steuern hinterziehst oder nicht aber du musst die Einkünfte erklären.