Selbstständigkeit selber anmelden oder nur bei Nachfrage bestätigen?
Hallo,
ich möchte hauptberuflich mit Aktien handeln. Aktuell verdiene ich damit noch unter 450€ und bin unter 18 Jahren, also noch familienversichert. Ich zahle also keine Sozialversicherungsbeiträge. Wenn ich nun über die 450€ hinausgehe, möchte ich immer noch so wenig wie möglich zahlen müssen, insbesondere die Rentenversicherung möchte ich noch sparen. Das sollte ja auch möglich sein, da ich selbstständig bin. Nun meine Frage: Müsste ich die Selbstständigkeit selber beim Finanzamt anmelden, um als selbstständig und nicht rentenversicherungspflichtig zu gelten, oder kann ich die Beiträge einfach nicht zahlen und auf Nachfrage dann angeben, dass ich selbstständig bin?
Unter den 450€ muss ich sowieso keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen, oder?
Vielen Dank für Eure Antworten
Edit: Ich bin 18, nicht unter 18.
3 Antworten
um als selbstständig und nicht rentenversicherungspflichtig zu gelten,
das Leben ist kein Wunschkonzert ... und nur die anderen ("Blöden" müssen Sozialversicherungsbeiträge entrichten.
Schlicht und ergreifend als Minderjährige/r darfst Du rechtlich überhaupt nicht selbstständig "handeln".
Und sobald Du ein Gewerbe anmeldest, wirst Du Dich auch rentenversichern müssen ..... und im Gegensatz zu einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis musst Du dann 100% des Rentenversicherungsbeitrages aufbringen. Selbiges gilt dann auch für den KV plus Pflegeversicherungsbeitrag .... und noch weitere Beiträge.
Also Gewerbe anmelden ..... den Rest erläutert Dir ein guter Steuerberater.
Du bist nicht selbständig oder gewerblich tätig. Du erzielst Einkünfte aus Kapitalvermögen. Diese Einkünfte unterliegen der Abgeltungssteuer, die Steuer wird also bereits bei Auszahlung der Erträge einbehalten.
Bei entspr. hohen Einkünften fällst du aus der Familienversicherung (KV/PV) raus und musst dich selber versichern. RV-pflichtig bist du nicht.
Vielen Dank für die Anwort.
Zählt Daytrading nicht als selbstständige Tätigkeit? Wi
Wie wären dann diese Form von Einnahmen zu kategorisieren, als Arbeitslos mit Nebeneinkünften? Wird ein Unterschied gezogen zwischen Daytrading und längerfristigem Anlegen?
Zählt Daytrading nicht als selbstständige Tätigkeit?
Nein, oder hast du andere Erkenntnisse?
Wie wären dann diese Form von Einnahmen zu kategorisieren, als Arbeitslos mit Nebeneinkünften?
Habe ich schon geschrieben: Einkünfte aus Kapitalvermögen. Ob du arbeitslos gemeldet bist oder nicht, muss du doch wissen. Nebeneinkünfte sind es lt. deiner Aussage nicht, da du das "hauptberuflich" machen willst. Wofür soll diese Einordnung gut sein?
Wird ein Unterschied gezogen zwischen Daytrading und längerfristigem Anlegen?
Nein, sind auch Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Du machst das nur mit eigenem Geld? Dann ist alles was du machst eigene Vermögensverwaltung, also Kapitaleinkünfte und bis zum Existenzminimum steuerfrei. Leider muss die deutsche Depotstelle ab 801 € Kapitalertragsteuer abführen, die du erst bei der Einkommensteuererklärung zurück bekommst.
Dann ist nur die Krankenversicherung ein Thema. Wenn du aus der Familienversicherung gefallen bist, musst du dich selbst versichern.
Warum glaubst du, davon leben zu können?
Vielen Dank für die Antwort. Es wird also gar nicht als Beschäftigung angesehen, daher auch nicht als selbstständig. Da es aber auch keine Beschäftigung ist, bin ich dann auch nicht rentenversicherungspflichtig.
Antwort: Ich erziele relativ hohe Renditen und habe geringe Lebenserhaltungskosten.
Noch eine Frage: Mein Konto habe ich bei Degiro, einem niederländischen Broker. Daher wird die Abgeltungssteuer nicht automatisch abgeführt. Muss ich eine Steuererklärung machen, solange ich unter den 9408€ jährlichen Steuerfreibetrag + 801€ Sparerpauschbetrag bleibe?
Ja und zwar zwingend und auch, wenn du Verluste machst.
Das Strafmaß wird sich unterscheiden, ob du Steuern hinterziehst oder nicht aber du musst die Einkünfte erklären.
oh, tut mir Leid, ich meinte ich bin 18