Wie Abo kündigen?

Hallo, es hört sich jetzt sehr blöd an, aber ich bin in eine Abo-Falle von Brazzers reingetappt. Ich bin unter 18 Jahre alt.

Ich habe keinen Zugriff auf irgendwelche Videos etc, außer ich kaufe sie nochmals extra für ca. 4 Euro. Auch wenn ich auf die Support Website von Brazzers gehe und meine Abos ansehe scheint dieses Abo für das ich bezahlt habe nicht auf.

Ich habe auch keine E-Mail von dem Unternehmen bekommen, daher ist doch der Vertrag rechtlich nicht abgeschlossen, oder? Und nachdem ich minderjährig bin und meine Eltern GEGEN den Kauf sind, kann man ja eigentlich den Vertrag direkt widerrufen?

Ich habe auch schon bei meiner Bank angerufen und die Mitarbeiterin hat gemeint, dass Brazzers in der genau gleichen Sekunde die Transaktion storniert, als auch die Buchung abgeschlossen hat und nachdem die Buchung störker war wurde mir das Geld abgebucht. Ich habe den Kauf am 27.08. abgeschlossen und am 28.08. war die Vormerkung auf meiner Kreditkarte für den Kauf verschwunden. Heute(29.08.) bin ich aufgewacht, schaue auf mein Konto und ja, da war dann auf einmal das Geld abgezogen.

Ich habe jetzt vor als erstes dem Unternehmen eine E-Mail zu schreiben dass ich nicht volljährig bin und sie das Abo, mit Bestätigung! kündigen sollen. Danach werde ich mit wem in einen Support-Livechat gehen da ich gehört habe dass das keine schlechte Möglichkeit ist mit denen zu kommunizieren. Und dann meine Kreditkarte sperren zu lassen, aber ich weiß nicht ob dadurch die Inkasso eingeschaltet wird.

Ich bitte euch dringend um Hilfe!!

LG

Recht, Rechtsanwalt, Unternehmen, Abofalle, Abonnement, Scam
Buchhaltung von PayPal-Zahlungen?

TL;DR: Ich verkaufe digitale Produkte über Gumroad und bekomme PayPal-Zahlungen, die auf meinem PayPal-Konto eingehen. Wie belege ich diese Zahlungen korrekt in Lexoffice, wenn ich für jeden Verkauf drei Transaktionen habe (Einnahme, PayPal-Gebühren, Partnergebühren)? Kann ich einen monatlichen PayPal-Kontoauszug als Beleg nutzen?

Hallo zusammen,

ich benötige Unterstützung bei der Buchhaltung meiner Einnahmen als Kleinunternehmer. Ich verkaufe digitale Produkte online über Gumroad, und normalerweise werden meine Einnahmen gesammelt und wöchentlich auf mein Geschäftskonto überwiesen. Wenn Kunden jedoch über PayPal zahlen, wird der Betrag direkt auf mein PayPal-Konto überwiesen.

Ich nutze Lexoffice für meine Buchhaltung und habe sowohl mein normales Geschäftskonto als auch mein PayPal-Geschäftskonto dort verknüpft. Unter meinem PayPal-Konto bei „Alle Umsätze“ sehe ich für jede Zahlung drei Transaktionen: einmal den Bruttogewinn, dann werden die PayPal-Gebühren abgezogen und schließlich die Partnergebühren (also die Gebühren, die Gumroad nimmt).

Beispiel:

  • Einnahme: +25,48 €
  • Partnergebühren: -6,95 €
  • PayPal-Gebühren: -1,66 €

Da ich pro Monat zwischen 10 und 50 Kunden habe, die über PayPal bezahlen, erscheinen in Lexoffice drei Transaktionen für jede Zahlung, was zu einer Vielzahl von Buchungsposten führt, die ich belegen muss.

Fragen:

  1. Belegführung:
  • Muss ich wirklich jede Transaktion einzeln belegen, oder gibt es eine effizientere Methode, dies zu handhaben?
  1. Kontoauszüge als Beleg:
  • Ich habe herausgefunden, dass ich monatlich einen PayPal-Kontoauszug exportieren kann, der alle Transaktionen des Monats enthält, einschließlich Namen, E-Mail-Adressen (falls vorhanden) und gezahlter Gebühren. Kann ich diesen Kontoauszug als Beleg für alle Transaktionen des Monats nutzen? Beim Hochladen eines Belegs in Lexoffice muss ich angeben, ob es sich um eine Einnahme oder Ausgabe handelt. Der Kontoauszug enthält jedoch sowohl Einnahmen als auch Ausgaben. Wie gehe ich mit der Angabe des Gesamtbetrags um? Im Kontoauszug sehe ich das Guthaben zu Beginn und am Ende des Monats. Kann ich die Differenz zwischen diesen beiden Beträgen als Basis für die Buchung verwenden?

Ich freue mich über eure Unterstützung und Ratschläge zu diesen Fragen.

Vielen Dank im Voraus!

 

Buchhaltung, Konto, paypal, Unternehmen
von freiberuflicher Arbeit in Festanstellung wie kann ich ein Jahresbrutto kalkulieren?

Ich arbeite gerade in einem freiberuflichen Projekt, ich spiele mit dem Gedanken mich befristet einstellen zu lassen wegen Rentenversicherungsbeiträge, und auch wegen anderer Gründe (evtl. wegen eines Einbürgerungsantrags 20 Monate Anstellung in der letzten 24 Monate, wenn ich es richtig verstanden habe, oder würde es auch mir evtl auch die freiberuflichen Einnahmen akzeptiert).<-sorry für die lange EInführung

Und jetzt zu der Frage:

Nehmen wir an ich erziele in einem Jahr 130k EUR brutto Einkommen als Freiberufler,

das ist mit 1800Stunden/Jahr kalkuliert, das ist schon Urlaub mit eingerechnet (also 25Tage*8Stunden abgezogen unbezahlt, bei Krankheit wäre natürlich der Betrag noch weniger, weil diese Stunden auch nicht bezahlt werden)

Ich habe Folgendes im Netz gefunden:

"Die gesetzlich vorgegebenen Lohnnebenkosten für Arbeitgeber (Sozialversicherung, Umlagen, etc.) betragen durchschnittlich etwa 21 % des Bruttoentgelts."

Wie kann ich mein Bruttojahresgehalt ausrechnen damit ich auf den gleichen Betrag wie bei der Freiberuflichkeit.

Würde ich mit der folgenden Rechnung richtig liegen?

130.000/1,21 = 107.438EUR also ? Der Vermittler kriegt das gleiche Geld von dem Endkunde für mich. Die Rechnung habe ich so gemacht, dass ich davon ausgehe, dass ich nicht krank werde.

Muss ich etwas noch irgendwelches Puffer für eventuelle Krankheitstage einrechnen?

Könnten mir bitte jemand einige Hinweise geben? Vielen Dank schon mal,

Rentenversicherung, Freiberufler, Selbstständigkeit, Sozialversicherung, Unternehmen
Veredeln von Stoffen als Dienstleistung, Markenrechtsverletzung?

Hallo,

mal angenommen: Ich kaufe eine Stoff als Handwerksmaterial von Firma X, dieser Stoff ist frei verkäuflich für eigene DIY Projekte und bildet auf diesem Stoff den Markennamen ab.

Mal ganz blöd vereinfacht ich kaufe einen Stoff der den Markennamen Nike abbildet und möchte mir daraus einen Kissenbezug nähen.

Ich kaufe also 4m x 1m von diesem Stoff verarbeite ihn für meinen Eigengebrauch und stelle daraus meinen imaginären Kissenbezug her. Nachdem mein Kissenbezug fertig ist, stelle ich fest, dass der Stoff theoretisch für 3 weitere Kissenbezüge reichen würde.

Auf dem imaginären Internetmarkt bieten bereits hunderte Hersteller über bekannte Plattformen in der EU, aber auch auf anderen Kontinenten, diese Kissenbezüge fertig als Universalpassform an, in nehmen wir mal 80cmx80cm, da mein imaginäres Kissen aber die sonderlichen Maße von 43,5cm x 93,7cm hat, stelle ich mir meine Bezüge einfach selber her zum Eigengebrauch.

Der Markt für diese spezielle Maße von Kissenbezügen ist ungesättigt, also plane ich per Kleingewerbe Kissenbezüge für diese und andere sonderliche Kissen herzustellen.

Natürlich ist das erwerben dieser Lizenz der direkteste Weg um diese Kissenbezüge die z.B. "Nike" als Markennamen abbilden gewerblich verkaufen zu dürfen, aber auch extrem kostspielig.

Ich plane mit meinen Kissenbezügen etwas dazu zuverdienen und mein Hobby, das Schneidern, lukrativ einsetzen zu können. Ich habe eine andere beantwortete Frage auf der Partnerseite gelesen, da wurde das Beispiel mit einem Becher illustriert:

Angenommen ich kaufe einen Becher von Firma X, bemale ihn selber, veredele ihn und verkaufe ihn weiter wäre das eine Markenrechtsverletzung. Verkaufst du die eigentliche Dienstleistung also das bemalen des Bechers, gibt es keine Probleme mit dem Marken- oder Urheberrecht.

Ist das so korrekt?

Also auf meine Situation:

Beispiel 1: Ich kaufe Nike-Stoff, nähe mein Kissenbezug und verkaufe meinen fertigen Kissenbezug über einen eigenen Online-Shop ist das Markenrechtsverletzung. -"Nike Kissenbezug 43,5cm x 93,7cm"

Beispiel 2: Ich kaufe Nike-Stoff, nähe mein Kissenbezug und verkaufe die eigentliche Dienstleistung über einen eigenen Online-Shop, verschicke aber genau das selbe wie in Beispiel 1, ist das erlaubt? -"Kissenbezug aus Nike-Stoff 43,5cm x 93,7cm handgenäht - Einzelstück"

Was für weitere Möglichkeiten habe ich meine speziellen Kissenbezüge aus Nike Stoff zu vertreiben ohne in ein Fettnäpfchen zu treten?

Das alles ist natürlich obligatorisch, auf mein realistischen Fall angewendet müsste man aber davon ausgehen, dass Nike ein Hersteller in der allgemeinen Polstermöbelindustrie ist, aber eigentlich selber keine Kissenbezüge herstellt. Die bereits angebotenen Kissenbezüge sind also auch Dritte die dieses Produkt vertreiben.

Hergestellt werden meine "Kissenbezüge" auf Nachfrage bzw. in Kleinstserien auf Vorrat (< 5 Stk.).

Ich hoffe hier auf Erfahrungswerte, sollte es soweit kommen konsultiere ich natürlich ein Anwalt in Sachen Marken- und Patentrecht.

Kleingewerbe, Unternehmen, Urheberrecht, Dienstleistung, markenrecht

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