Im GJ 2014 habe ich einen GWG-Sammelposten eröffnet (150-1.000 EUR über 5 Jahre). Klar ist, dass ich diesen in der ESt.-Erk. 2015 weiter abschreiben muss. Kann ich nun aber für das GJ 2015 wieder die Sofortabschreibung für GWG unter 410 EUR nutzen, oder muss ich erneut einen Pool für 2015 eröffnen?