Einmal Poolabschreibung immer Poolabschreibung?
Im GJ 2014 habe ich einen GWG-Sammelposten eröffnet (150-1.000 EUR über 5 Jahre). Klar ist, dass ich diesen in der ESt.-Erk. 2015 weiter abschreiben muss. Kann ich nun aber für das GJ 2015 wieder die Sofortabschreibung für GWG unter 410 EUR nutzen, oder muss ich erneut einen Pool für 2015 eröffnen?
einkommensteuer,
Selbstständigkeit,
Abschreibung