Guten Tag,

folgender Beispielfall für meine Frage:

2011: 1. Halbjahr angestellt.
2011: 2. Halbjahr selbstständig.
2012: selbstständig

Frist zur Einreichung der Einkommenssteuererklärung 2011: Oktober 2012.
Annahme: Einkommenssteuererklärung bearbeitet vom Finanzamt Ende November 2012.

Nun die Frage: Wann muss zum ersten Mal für die Einnahmen aus selbstständiger Arbeit Steuern abgeführt werden?

Theoretisch doch erst im November 2012, nachdem die Steuererklärung 2011 bearbeitet wurde. Da fällt dann ggf. eine riesige Nachzahlung und eine riesige Vorauszahlung (auch für 2012) an. Kann das sein, dass man damit praktisch über ein Jahr lang keine Steuer auf die Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit abführen muss oder muss man noch etwas beachten?

Vielen Dank