Erwerbsminderungsrente 100%

2 Antworten

in Deinem Rentenbescheid findest Du Deine Hinzuverdienstgrenze. Solange diese nicht überschritten wird und Du täglich unter 3 Std. Arbeitszeit bleibst, dürfte Deine Rente nicht darunter leiden. Wichtig ist nur, das Du jede von Dir ausgeübte Tätigkeit beim Rentenversicherungsträger meldest, egal wie hoch oder niedrig Dein Hinzuverdienst ist.


CASEY 
Beitragsersteller
 09.10.2012, 20:56

Danke für die info. Also mein Problem ist das Amt weil ich ein Haus als Sinlge Person habe mit 120qm und mir stehn ca 50 qm zu ,allerdings ist das Haus sehr günstig und mein einziger halt noch, und ich habe mir überlegt mit Hunden zu arbeiten, was bedeutet eine Hundestagestädte allerdings nur ein Hund pro Tag zu Betreung ich habe einen großen Garten und kann mir die Zeit gut einteilen beziehungsweise mich ausruhn sobald ich keine Kraft mehr hab.

************Auf der Seite der deutschen Rentenversicherung findet man folgenden Hinweis zum Thema:

"Wie bereits seit dem 1.1.2008 gilt auch ab 2012 eine monatliche Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro brutto. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob das Einkommen in den alten Bundesländern oder im Beitrittsgebiet erzielt wird. Wird das Einkommen im Rahmen einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden und mehr erzielt, prüft der Rentenversicherungsträger, ob die festgestellte Erwerbsminderung weiterhin vorliegt."

Die reine Höhe des Hinzuverdienstes ist also nicht der alleinige Parameter, wenn Sie eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen. Zu bedenken ist auf jeden Fall auch das zeitliche Ausmass der Tätigkeit, da bei Überschreitung gewisser Grenzen die Kürzung oder Aberkennung (neue Überprüfung) des Rentenbezugs droht. Die Grenzen sind immer individuell zu ermitteln. Dabei hängt es auch davon ab, ob Sie die volle EM-Rente allein aufgrund Ihrer Restleistungsfähigkeit (unter 3 Stunden täglich) oder aufgrund der Arbeitsmarktsituation (halbe EM-Rente + verschlossener Arbeitsmarkt) beziehen. Im ersten Fall besteht bei unter 15 Stunden wöchentlich und unter 400,- Euro monatlich kein Problem. Bei letzterem könnte eine "Rückstufung" zur halben EM-Rente möglich sein. Wenn Sie sich vorab konkret vom Rentenversicherungsträger beraten lassen, haben Sie eine rechtsverbindliche Auskunft und können loslegen.


CASEY 
Beitragsersteller
 09.10.2012, 21:07

Danke erstmal, ich hab etwas Angst mich direkt beim Rentenversicherungsträger beraten zu lassen einfach kein vertauen mehr in die so genannten Helfer, zudem sind die immer etwas Unfreundlich

Lissa  09.10.2012, 18:25

Wo findet man diesen Text? Bei Zitaten ist es wichtig, dass der entsprechende Link genannt wird.

Sodalis  10.10.2012, 08:57
@Lissa

Kleine Ergänzung: bitte den dritten Punkt (blau hinterlegt, " Ich bin Bezieher einer Erwerbsminderungsrente ....") anklicken.