450 Euro Job + geringfügiger selbstständiger Hinzuverdienst
Hallo!
In der Firma in der ich derzeit arbeite, werden demnächst nach und nach Stellen abgebaut. Somit droht mir vorraussichtlich in ca. 1 Jahr die Arbeitslosigkeit. Ich bin verheiratet. Ich habe mir für die Zukunft einen 450 EUR Job vorgestellt und möchte zudem noch auf geringfügiger Basis selbstständig mir ein paar Euro zu dem 450 EUR hinzuverdienen. Wäre dies möglich? Wie verhält es sich in einem solchen Fall mit der Sozialversicherung und mit der Lohnsteuer? Da ich noch nie arbeitslos war, fehlt mir diesbezüglich jedes Wissen. Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe im Voraus!
1 Antwort
Hallo Gianna,
Du kannst natürlich beide haben: Mini-Job + Selbstständigkeit, niemand kann dich daran hindern, zu arbeiten. "Geringfügig selbstständig" macht so keinen Sinn. Es gibt nur "selbstständig", wofür du Einkommensteuer und evtl. Umsatzsteuer ans Finanzamt entrichten musst. Mit einem Gewerbe musst Du ab 2X,000 EUR im Jahr auch Gewerbesteuer zahlen. Wenn Du Dich gegenüber dem Finanzamt für die sogenannte Kleinunternehmerregelung entscheidest musst Du dem Finanzamt keine Umsatzsteuer entrichten (gilt bis 17,500 EUR im Jahr). Die Einkommensteuer für ein Jahr richtet sich nach deinem GESAMTEN Einkommen (Mini-Job + selbstständig). Lohnsteuer ist ein Teil des Einkommensteuers, aber bei so wenig Geld musst Du nichts bezahlen. Die steuerliche Lage ist bei Dir also sehr einfach und übersichtlich.
Zu den Versicherungen:
Wenn du fest angestellt bist (bis auf ein paar Ausnahmen) bist du versicherungspflichtig oder versicherungsfrei. Unter 450,01 EUR bist Du versicherungsfrei (http://www.tk.de/tk/versicherung-und-beitraege/besondere-personengruppen/gleitzone/235634), musst aber glaube ich die Rentenversicherung bezahlen. Wenn man dich als hauptberuflich selbstständig einstuft, wird es komplex, also pass auf, dass du wesentlich weniger verdienst als die 450 EUR.
Ich bin kein Experte, mit Vorsicht zu genießen!
Gruß
Wenn der Minijob pauschal versteuert wird spielt er keine Rolle in der Steuererklärung und darf dort auch nicht auftauchen.