Muss ich Bewerbungen schreiben wenn ich ein Startup gründen will während ich ALG 1 beziehe und wird meine Sachbearbeiterin dieses dann strenger kontrollieren?
Hallo allerseits!
Ich habe meinen Job zum 1.8.2016 verloren und habe nun vor ein Startup zu gründen. Vor 2 Wochen war ich natürlich beim Arbeitsamt um ALG 1 zu beziehen. Zu dem Zeitpunkt war ich noch der Einstellung, dass ich einfach wieder einen ähnlichen Job wie vorher suchen will. Doch jetzt habe ich meine Meinung geändert und will wie erwähnt das Startup aufbauen.
Wenn ich nun zu meiner Sachbearbeiterin gehe und ihr von meinem Plan erzähle, kann ich dann aufhören Bewerbungen zu schreiben oder wird sie dann sogar stärker darauf achten, dass ich jeden Tag meine Bewerbungen schreibe? Ich gehe davon aus, dass das Arbeitsamt wahrscheinlich ehr interessiert ist, mich schnell aus der Arbeitslosigkeit zu bekommen. Da ich Informatiker bin, wäre das bei normaler Stellensuche bedeutend schneller als mit dem gründen eines Startups. Was meint ihr?
Also kleine Info: Ich werde keinen Anspruch auf Gründerzuschuss haben.
3 Antworten
Wenn Du aus dem ALG I ein Startup gründen möchtest, dann kannst Du den Gründerzuschuss beantragen.
Dann wirst Du bei der Arbeitsagentur gestrichen und alle Dinge wie Bewerbungen usw. haben sich erledigt.
Dazu musst Du einen Geschäftsplan einreichen.
Es reichen „nur“ 150-Tage Restanspruch auf ALG1, um den Gründungszuschuss beantragen zu können, siehe hier: https://www.mein-gruendungszuschuss.de/blog/existenzgruendung-aus-der-arbeitslosigkeit-mit-staatlicher-foederung
In dem Moment der Firmengründung bist du nicht mehr arbeitssuchend und müsstest ALG II beantragen.
Aber das wäre ja erst wenn ich die Firmengründung vollziehe. Das würde ich sowieso erst zum spätest möglichen Zeitpunkt machen und vorher veruschen alles aufzubauen.
Ganz einfach eine Nebentätigkeit bei Bezug von ALG1 genehmigen lassen. Diese Nebentätigkeit darf 14,5 Wochenstunden nicht überschreiten. Es dürfen nur Zusatzeinnahmen generiert werden, die einen gewissen Satz nicht überschreiten, sonst wird das ALG1 gekürzt. Allerdings kannst Du alle Kosten Deiner Selbstständigkeit anrechnen. Am besten eine Einnahmen/ Überschussrechnung führen und monatlich abschließen. Lass Dich bei der Arb Agentur beraten. Gewerbeanmeldung erst mal als Nebengewerbe. Das kann man jederzeit ummelden. Sonst hat man eh das Problem, das man die Vor-Kosten für eine Gründung nicht steuerlich absetzen kann.
Das Problem ist, ich habe nicht mehr 180 Tage anspruch auf ALG1. Daher werde ich den Gründerzuschuss nicht beantragen können.