Guten Tag
Ich habe vor einigen Tagen Post vom Anwalt bekommen. Es heißt, dass ich angeblich Schwarzarbeit betreibe.
Nun, mein Vater besitzt ein Geschäft und er hat gute Ware, jedoch dauert es immer eine Weile bis er die Ware verkauft hat. Deshalb habe ich mir spontan gedacht die 5-10 tollsten Stücke zu fotografieren und anschließen auf Ebay Kleinanzeigen online zustellen. Jedoch nicht damit ich das Geld kassiere und es auf der Straße verkaufe, sondern ich vermittle die Käufer nur mit meinem Vater, damit sie in den Laden laufen und sich dort die Ware kaufen. Ebay Kleinanzeigen ist nur für die Vermittlung gedacht, das dachte ich jedenfalls.
Die Frage ist... habe ich mich wirklich der Schwarzarbeit schuldig gemacht? Ich habe lediglich die Interessenten zu meinen Vater geführt, damit sie sich dort die Ware anschauen und bei Gefallen, anschließen auch kaufen.
Mfg Kokusnuss !